KIEL/LEIPZIG, 27.11.18 – Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVG), dass der im April 2017 erlassene Planfeststellungsbeschluss für den vierten Abschnitt der Autobahn A 20 in Teilen fehlerhaft und damit vorerst nicht vollziehbar ist, hat Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz als „bittere Enttäuschung“ für sich selbst, für die Landesregierung, die Wirtschaft und vor allem für die Westküste bezeichnet…
„Diese Entscheidung zwingt uns zu einem erneuten Fehlerheilungsverfahren und wird uns absehbar noch einmal Jahre vom Weiterbau trennen“, sagte Buchholz heute (27. November) in Kiel. Aber klar sei ebenso: „Auch wenn heute fraglich sein mag, wann genau wir weiterbauen können – sicher ist: wir werden diese Autobahn gemeinsam mit der DEGES verwirklichen.“
Der neunte Senat des BVG hatte zuvor der gemeinsamen Klage der beiden Umweltschutzverbände Nabu und BUND stattgegeben. Das Verfahren zweier privater Kläger wurde ausgesetzt. Der Planfeststellungsbeschluss für den knapp 20 Kilometer langen Abschnitt zwischen Wittenborn bei Bad Segeberg und der A 7 war im April 2017 unter der Vorgänger-Landesregierung erlassen worden. Buchholz: „Unsere Experten bei der DEGES und im Amt für Planfeststellung werden die Urteilsgründe nun genau analysieren und die Fehler dann mit aller Kraft heilen.“ Der Minister erneuerte zugleich seine Einladung an die klagenden Naturschutzverbände, sich dabei einzubringen.
Einer der vom Verwaltungsgericht festgestellten Fehler betrifft den Gewässerschutz. Zwar habe das Land vor drei Jahren einen so genannten wasserrechtlichen Fachbeitrag erstellen und öffentlich auslegen lassen. Doch sei dieser „in Systematik und Prüfungstiefe erheblich hinter den rechtlichen Anforderungen zurückgeblieben“, so die Bundesrichter. Weitere Mängel sieht der Senat im Bereich des Naturschutzrechts. So seien nachteilige Auswirkungen des Projekts auf das europaweit bedeutsame Fledermaus-Habitat „Segeberger Kalkberghöhlen“ nicht von vornherein auszuschließen und hätten deshalb einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bedurft. Darüber hinaus hätte einem Hinweis auf Brutplätze der Schleiereule näher nachgegangen werden müssen, so das Gericht.
Buchholz erinnerte daran, dass die Landesregierung im letzten Jahr alles daran gesetzt habe, das zuständige Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) fachlich und personell so aufzustellen und aufzurüsten, dass sämtliche planerischen wie ökologischen Fragen in der ausreichenden Tiefe und innerhalb angemessener Zeiten bearbeitet werden konnten. „Auch wenn wir in den kommenden drei bis vier Jahren nach dem heutigen Urteil keinen Spatenstich für die A 20 mehr hinbekommen werden, so ist unser gemeinsames Ziel, auf möglichst vielen Abschnitten – insbesondere zwischen der A 7 und Bad Segeberg zumindest Baurecht zu erlangen“, so Buchholz.
Aussender: Harald Haase, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (SH)
Redaktion: Torben Gösch