Berlin, 18.10.18 – Am heutigen Europäischen Tag gegen Menschenhandel stellte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey das Konzept für eine engere Zusammenarbeit im Kinderschutz zur Bekämpfung von Menschenhandel mit Minderjährigen in Deutschland vor…
Im Jahr 2017 gab es laut Bundeskriminalamt 171 minderjährige Opfer von Menschenhandel in Deutschland. Fachleute gehen jedoch von einem erheblich größeren Dunkelfeld aus. Berichte von Beratungsstellen legen nahe, dass die Zahl weit höher ist. Der Fall in Staufen zeigt, dass Menschenhandel mit Kindern in Deutschland Realität ist, der wir uns stellen müssen. Häufig geht es dabei um sexuelle Ausbeutung, es liegen aber auch Berichte über Ausbeutung von Kindern in so genannten „Bettel-Banden“ vor. Auch die Ausbeutung zur Begehung von Straftaten oder zur Arbeit, z.B. auf dem Bau, sind Formen des Menschenhandels mit Minderjährigen. Häufig werden Kinder und Jugendliche nicht als Opfer erkannt. Grund dafür ist, dass sie in einer extremen psychischen, emotionalen oder tatsächlichen Abhängigkeit von den Ausbeuterinnen und Ausbeutern stehen – organisiert von kriminellen Netzwerken. Kinder werden dabei zum Beispiel auf Schulhöfen angesprochen, mitunter sind aber auch Mitglieder der Familien der Opfer an der Ausbeutung beteiligt.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Menschenhandel findet statt, auch in Deutschland. Gegen diese Form der modernen Sklaverei des 21. Jahrhunderts müssen wir konsequent vorgehen. Wir wollen Fachkräfte dabei unterstützen, Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern zu erkennen, denn das ist die Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Bekämpfung und für Schutz und Hilfe. Wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten. Nur wenn Polizei, Jugendämter, Jugendhilfe, Fachberatungsstellen und Kinderschutzambulanzen eng kooperieren, haben wir eine Chance, dem Handel mit und der Ausbeutung von Kindern Einhalt zu gebieten. Wir müssen besser organisiert sein als die organisierte Kriminalität. Dazu dient das heute vorgestellte Kooperationskonzept.“
Das gemeinsam veröffentlichte Bundeskooperationskonzept bietet eine Handlungsorientierung für eine vernetzte und abgestimmte Zusammenarbeit von u.a. Polizei, Jugendamt und Fachberatungsstellen. Es wurde von der Kinderschutzorganisation ECPAT Deutschland e.V., dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. sowie dem Bundeskriminalamt gemeinsam mit der Praxis erarbeitet und bündelt Wissen, um eine Verantwortungsgemeinschaft für jedes betroffene Kind zu schaffen, damit Kinder umfassend Hilfe erhalten und künftig besser vor Menschenhandel und Ausbeutung geschützt werden können.
Dr. Dorothea Czarnecki, stellvertretende Geschäftsleitung von ECPAT e.V. und federführende Autorin des Kooperationskonzeptes: „Wir müssen Kinderschutz neu denken. Es fällt Jugendämtern oft schwer, Verdachtsfällen von Kinderhandel und Ausbeutung auf den Grund zu gehen. Dies erfordert spezifisches Fachwissen, denn Kinderhandel findet oft im Verborgenen statt. Kriminelle Netzwerke ändern ihr Tatverhalten, zunehmend wird der Handel mit Kindern im Darknet organisiert. Keine Institution kann Kinder alleine schützen. Nur wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteure entwickelt wird, bei der das Kind im Mittelpunkt steht, können wir die bestehenden Schutzlücken schließen und verhindern, dass sich ein Fall wie Staufen wiederholt.“
Barbara Eritt, Leiterin der Fachberatungsstelle IN VIA, ruft dazu auf, das Leid der Kinder zu beenden: „Kein Kind soll mehr sagen müssen: ‚Sie haben mich gezwungen, mit vielen Männern Sex zu haben, und danach hat es so weh getan‘.“
Der Bund unterstützt Länder und Kommunen, um die auf der Bundesebene entwickelten Empfehlungen auf die Länderebene anzupassen und umzusetzen. Ziel ist die konkrete Verbesserung und Stärkung verankerter Schutz- und Hilfestrukturen für von Ausbeutung und Handel gefährdete Kinder und Jugendliche.
Den Weg bereiten Berlin und Bremen, die als erste Bundesländer bereits den Anstoß für die Umsetzung des Konzeptes gegeben haben. Dafür steht die Beratung durch ECPAT zur Verfügung.
Das Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“ ist unter www.bmfsfj.de/bundeskooperationskonzept verfügbar. Ein Kurzer Erklärfilm auf der Website zeigt anschaulich, worum es geht.
Aussender: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Redaktion: Torben Gösch