Justizministerium zum Ermittlungsverfahren Jenny Böken

KIEL, 02.10.18 – Das schleswig-holsteinische Justizministerium hat zwei in den vergangenen Wochen eingegangene Schreiben des Rechtsanwalts der Familie Böken geprüft und heute (2. Oktober) beantwortet…

In den Schreiben war gefordert worden, die gegenwärtig von der Staatsanwaltschaft Kiel durchgeführte Prüfung einer Wiederaufnahme der Ermittlungen im Todesfall Jenny Böken einer anderen Staatsanwaltschaft zu übertragen. Die Justizministerin wurde um eine entsprechende Weisung ersucht. In dem Antwort-schreiben des Justizministeriums wird darauf hingewiesen, „dass die Befugnis, abweichend von der gesetzlich bestimmten Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Kiel eine andere Staatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein mit der Amtsverrichtung zu beauftragen, nach § 145 Abs. 1 GVG dem Generalstaatsanwalt in Schleswig zusteht. Die Durchführung der Ermittlungen sowie die Entscheidung über Anträge auf Wiederaufnahme der Ermittlungen obliegen allein der Staatsanwaltschaft und ggf. den Gerichten. Die Justizministerin nimmt keinen Einfluss auf die Ermittlungen und die Entscheidung der justiziellen Behörden. Nur so kann dem Ziel einer von politischen Einflüssen unabhängig arbeitenden Justiz Rechnung getragen werden. Die Ausübung eines Einzelweisungsrechts der Justizministerin gegenüber dem Generalstaatsanwalt kommt hier daher nicht in Betracht.“

Aussender: Oliver Breuer, Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (SH)
Redaktion: Torben Gösch

 

Ein Gedanke zu „Justizministerium zum Ermittlungsverfahren Jenny Böken“

  1. Erst einmal gibt es sehr wohl das Weisungsrecht, denn sonst hätte man es schon vor 50 Jahren abgeschafft. Es bestand ja schon zu Hitlers Zeiten. Zweitens beachte man die Feinheiten. Wer legt dafür die Hand ins Feuer, daß die Ministerin nicht im Verlauf der Ermittlung ihre Einzelanweisung erteilt?

    Also, ich glaube der kein Wort!

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