Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der „Liberation Tigers of Tamil Eelam“ (LTTE)…

 

Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch (3. November 2010) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 2010 den 35-jährigen deutschen Staatsangehörigen Agilan W. durch Beamte der Bundespolizei in Düsseldorf festnehmen lassen. Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liberation Tigers of Tamil Eelam“ (LTTE) dringend verdächtig (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).

Die ausländische terroristische Vereinigung „Liberation Tigers of Tamil Eelam“ (LTTE) verfolgt seit ihrem Entstehen im Jahr 1976 das Ziel, den überwiegend von Tamilen besiedelten Nord- und Ostteil Sri Lankas vom singhalesisch geprägten Rest des Inselstaates loszulösen.

Zu diesem Zweck bekämpfte sie bis zu ihrer militärischen Zerschlagung im Frühjahr 2009 zum einen sri-lankische Regierungstruppen mit militärischen Kommandoaktionen, verübte zum anderen aber auch Anschläge auf zivile Ziele. Dabei setzte sie Selbstmordattentate systematisch als Kampfmittel ein.

Die LTTE verfügt über „Auslandsfilialen“, um ihrem Alleinvertretungsanspruch für alle Tamilen weltweit Geltung zu verschaffen. Sie ist aufgrund eines Beschlusses des Rats der Europäischen Union als terroristische Vereinigung gelistet; es ist daher nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbar, der Organisation Vermögens- oder Sachwerte zukommen zu lassen.

Der Beschuldigte soll spätestens seit Sommer 2005 bis mindestens Mai 2009 der deutschen „Auslandsfiliale“ der LTTE angehört haben, deren Zentrale unter der Bezeichnung „Tamil Coordination Commitee“ (TCC) in Oberhausen ihren Sitz hatte. Für das TCC soll er die Außenkontakte zu Behörden wahrgenommen haben, Sachmittel zur Führung des bewaffneten Kampfes der LTTE in Sri Lanka beschafft und ferner als Gebietsverantwortlicher der LTTE in Berlin fungiert haben.

Der Beschuldigte wurde von den Behörden in Madagaskar, wo er sich zuletzt aufgehalten hatte, am Mittwoch (3. November 2010) nach Deutschland überstellt, wo ihn Beamte der Bundespolizei bei seiner Einreise auf dem Flughafen Düsseldorf festnahmen. Der Beschuldigte ist heute (4. November 2010) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)