- Umweltminister Albrecht: „Ein echter Erfolg und ein wichtiges Signal an die Bundesregierung, beim Umweltschutz ernst zu machen.“
KIEL, BERLIN, 21.09.18 – Der Bundesrat hat heute einem Antrag Schleswig-Holsteins und Baden-Württembergs zur Vermeidung des Eintrags von Kunststoff in die Natur zugestimmt…
Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht sagte bei seiner ersten Rede im Bundesrat: „Das Problembewusstsein für den Umgang mit und die Verwendung von Plastik wächst in der Gesellschaft, aber an dem tatsächlichen Eintrag hat sich bisher wenig bis gar nichts geändert. Daher brauchen wir entsprechende politische Leitplanken.“
In der Entschließung fordern die Länder klarere Rechtsvorschriften, die gewährleisten, dass Lebensmittelabfälle schon beim Eintritt in die Bioabfallentsorgungsschiene, also vor der Vermischung mit anderen Bioabfällen, vollständig von Verpackungen befreit werden. Bestehende Regelungslücken bei der Behandlung und Verwertung von nicht mehr zum Verzehr geeigneten, verpackten Lebensmitteln sollen geschlossen werden. Damit soll u a. dafür gesorgt werden, dass Kunststoffpartikel nicht als Bestandteil von Bioabfall zulässig ist. Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, die geltenden Grenzwerte für Kunststoffanteile in Düngemitteln, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln soweit wie praktisch möglich abzusenken.
„Dass die Länder unserem Antrag mehrheitlich zugestimmt haben, ist ein echter Erfolg und ein wichtiges Signal an die Bundesregierung, beim Umweltschutz ernst zu machen.“, so Albrecht. Anfang des Jahres war bekannt geworden, dass es in Schleswig zu einem massenhaften Eintrag von Kunststoffteilchen aus einer Kläranlage in die Schlei gekommen war. Dieser Umweltschaden hatte auch die rechtliche Problematik bei der bisherigen Entsorgungspraxis jenseits der Schlei in den Fokus gerückt.
Zudem hat der Bundesrat gegen eine Verlängerung der Übergangszeit für die betäubungslose Ferkelkastration gestimmt. Bislang dürfen männliche Ferkel in den ersten acht Tagen ohne Betäubung kastriert werden – allerdings nur noch bis zum Jahresende. Ab dem 1. Januar 2019 müssen die Landwirte sicherstellen, dass die Tiere bei der Kastration keine Schmerzen haben. In einem Gesetzentwurf hatte das Land Bayern vorgeschlagen, die Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 zu verlängern. Schleswig-Holstein hat diesem Antrag nicht zugestimmt, ebensowenig einer zweijährigen Verlängerung, die von Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen beantragt wurde.
„Das Datum 31.12.2018 für ein Ende der betäubungslosen Ferkelkastration ist allen lange genug bekannt und die alternativen Wege liegen auf dem Tisch. Eine Fristverschiebung verbietet sich meiner Meinung nach auch aus dem aus Art. 20a GG (Staatsziel Tierschutz) ableitbaren tierschutzrechtlichen Verschlechterungsverbot.“, sagte Landwirtschaftsminister Albrecht am Rande des Bundesrates. Weiter: „Die gesamte Branche, Landwirtschaft, Schlachtbetriebe und Lebensmitteleinzelhandel, hätte diese Zeit nutzen müssen und können, das ist nicht geschehen. Und der Bund als Gesetzgeber hätte früher alle Wirtschaftsbeteiligten ins Boot holen müssen, damit die Branche für die bestehenden alternativen Wege die entsprechenden Voraussetzungen schafft. Gleichzeitig ist mir klar, dass die Länder zusammen mit dem Bund weiterhin mit Hochdruck an einer Lösung werden arbeiten müssen. Deshalb haben wir das Thema auch aufgesetzt, um in der kommenden Woche am Rande der Agrarministerkonferenz mit den Ländern über mögliche Lösungen zu beraten.“
Aussender: Joschka Knuth, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch