Berlin, 19.09.18 – Die Verbraucherorganisation foodwatch hat eine Mitmach-Plattform gegen Etikettenschwindel gestartet…
Unter www.schummelmelder.de können Verbraucherinnen und Verbraucher ab sofort Lebensmittel, von denen sie sich im Supermarkt getäuscht fühlen, direkt online mit einem Foto und einem Kommentar hochladen.
„Es steht nicht drauf, was drin ist oder es ist nicht drin, was drauf steht – wer sich schon mal beim Lebensmitteleinkauf über Etikettenschwindel und Mogelpackungen geärgert hat, kann jetzt beim ‚Schummelmelder‘ seinem Ärger Luft machen“, sagte Sophie Unger, Projektleiterin bei foodwatch. Alle Produkte fließen auch ein in die Auswahl der Kandidaten für den Goldenen Windbeutel 2018, den Negativpreis von foodwatch für die Werbelüge des Jahres.
Mitmachen ist einfach: Foto von einem Produkt aus dem Supermarkt machen, hochladen auf dem Portal und in einem kurzen Kommentar erklären, warum man sich getäuscht oder in die Irre geführt fühlt.
„Wir wollen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Plattform geben, auf der sie ihre Kritik an Werbelügen direkt öffentlich machen können. Denn: Täuschung ist leider eher die Regel als die Ausnahme im Supermarkt. Darauf wollen wir mit dem ‚Schummelmelder‘ aufmerksam machen – und Politik und Lebensmittelwirtschaft endlich zum Handeln bewegen“, erklärte Sophie Unger von foodwatch. Die Verbraucherorganisation setzt sich seit langem für klarere Kennzeichnungsregeln ein. Die bisherigen Vorgaben schützten nicht vor irreführenden Angaben auf Lebensmittelpackungen, so foodwatch. Obwohl im EU-Lebensmittelrecht allgemein ein Verbot von Täuschung festgeschrieben sei, könnten in der Praxis Hersteller dennoch oft ganz legal schummeln und täuschen – weil zum Beispiel selbst Zuckerbomben mit Gesundheitsversprechen, unausgewogene Babyprodukte als kindgerecht oder hochverarbeitete Lebensmittel als „natürlich“ und „traditionell“ beworben werden dürften. Im Rahmen eines sogenannten REFIT-Prozesses soll das EU-Lebensmittelrecht (Basisverordnung 178/2002) zwar momentan überarbeitet werden. Der im April 2018 vorgelegte Reformvorschlag der Europäischen Kommission sieht allerdings keine Verbesserungen beim Schutz der Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Täuschung vor, kritisierte foodwatch.
Um auf das Problem der legalen Verbrauchertäuschung im Lebensmittelbereich hinzuweisen, verleiht foodwatch seit 2009 den Goldenen Windbeutel. Bei der Online-Abstimmung können Verbraucherinnen und Verbraucher aus fünf nominierten Produkten die dreisteste Werbelüge des Jahres wählen. Auch für 2018 ist wieder eine Wahl zum Goldenen Windbeutel geplant.
Protestplattform von foodwatch gegen Werbelügen: www.schummelmelder.de
Andreas Winkler, foodwatch
Redaktion: Torben Gösch