KIEL, 21.08.18 – Die Landesregierung hat heute (21. August) den zweiten Entwurf der neuen Windenergie-Regionalpläne für Schleswig-Holstein verabschiedet. „Im Koalitionsvertrag hat die Jamaika-Koalition vereinbart, die Bevölkerung beim Windkraftausbau zu entlasten und zugleich auch weiterhin ausreichend Raum dafür rechtssicher zur Verfügung zu stellen…
Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wird dieser Dreiklang geschafft“, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote im Anschluss an die Sitzung in Kiel.
Das von den Koalitionspartnern bestätigte Flächenziel für die Nutzung der Windenergie von etwa zwei Prozent werde mit 1,95 % erreicht. „Auf dieser Fläche kann die angepeilte installierte Leistung von 10 Gigawatt in 2025 erreicht werden. Schleswig-Holstein hat damit eine abgewogene Flächenplanung vorgelegt und gleichsam seine akut anstehenden klimapolitischen Hausaufgaben gemacht. Ob und wann die Ziele auch defacto erreicht werden, hängt nun vor allem auch von bundespolitischen Rahmenbedingungen ab“, betonte Energiewendeminister Dr. Robert Habeck.
98 Prozent des Landes würden auch weiterhin von Windenergieanlagen freigehalten. Der zweite Entwurf der Windenergie-Regionalpläne werde etwa ein Fünftel neue Vorranggebietsflächen enthalten. Andererseits werde etwa ein Fünftel der Kulisse des ersten Entwurfes vom Dezember 2016 wegfallen. Grote: „Das zeigt deutlich, dass das Verfahren tatsächlich ergebnisoffen geführt wird und die Stellungnahmen aus der Bevölkerung zu Änderungen geführt haben.“
Klar sei aber auch, dass die Landesplanungsbehörde nicht jeder Forderung nachgeben könne. Vielmehr müsse sie die häufig widerstreitenden Stellungnahmen in der Gesamtschau bewerten und anhand plausibler Argumente entscheiden. Grote: „Jede der rund 6.500 Einwendungen, die zum ersten Planentwurf eingetroffen sind, haben wir einzeln geprüft und in die Abwägungsentscheidungen einbezogen. Die Auswertung umfasst nun rund 21.000 Seiten.“ Jede Einwenderin und jeder Einwender könne ab heute in einer Synopse auf den Internetseiten der Landesregierung nachlesen, wie die Argumente bewertet wurden.
Mit den geplanten 361 Vorranggebieten könne das Land sein energiepolitisches Ziel verwirklichen. Habeck: „Bei der durchschnittlich installierten Leistung ist sowohl bundes- als auch landesweit ein moderater Anstieg nach oben ablesbar. Deshalb wird als landesweit anzusetzender Durchschnittswert für den weiteren Zubau 3,2 MW als installierte Leistung pro Anlage angenommen. Unter dieser Annahme ist auf der Kulisse eine installierte Leistung von 10GW möglich.“
Der gewachsene Anlagenbestand werde im Plankonzept berücksichtigt. Im zweiten Planentwurf befinden sich von den rund 3.100 Bestandsanlagen 2.088 innerhalb der Kulisse der zukünftigen Vorranggebiete. In den Vorranggebieten ist nicht nur ein Zubau möglich, sondern auch ein langfristiges Repowering. Hieraus erwartet die Landesregierung den wesentlichen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele.
Außerhalb der zukünftigen Vorranggebiete liegen rund 1.000 Bestandsanlagen, die auf den technischen Bestandsschutz beschränkt sind. Das heißt, mittelfristig müssen diese Altanlagen abgebaut werden. „Es wird ein deutlicher Rückbau des Wildwuchses aus den frühen Jahren in Gebieten stattfinden, die nicht zuletzt aus Gründen des Menschenschutzes nicht als Windkraftstandort geeignet sind. Gerade in den stärker belasteten Regionen Schleswig-Holsteins erreichen wir eine Entlastung der Bevölkerung durch einheitliche, höhere Abstände zu Siedlungen“, so Grote.
Die Landesregierung hatte sich vorgenommen, die gesamte Windenergie-Regionalplanung auf den Prüfstand zu stellen. Eine Reihe von Tabu- und Abwägungskriterien im Bereich Infrastruktur, Denkmal-, Natur- und Gewässerschutz wurden dahingehend geändert, dass Bereiche für die Windenergienutzung geöffnet wurden. Die daraus resultierenden Flächengewinne hat die Landesregierung genutzt, um höhere Siedlungsabstände von 1.000 Metern in den Fällen möglich zu machen, in denen es keine Vorbelastung durch Windkraftanlagen gibt.
Größere Anlagen müssen zukünftig größeren Abstand halten. Im LEP wird eine sogenannte 5-H-Regelung aufgenommen. Demnach müssen Windkraftanlagen mindestens das fünffache der Gesamthöhe (5 H) als Abstand zu Häusern in Siedlungsbereichen einhalten. Im deutlich dünner besiedelten Außenbereich soll ein Abstand vom dreifachen der Gesamthöhe gewährleisten, dass ein Ausbau von Windkraftanlagen weiter möglich ist.
Grote abschließend: „Mit den heutigen Beschlüssen sind wir einen großen Schritt weiter, aber noch nicht am Ende des Planungsprozesses. Auch der zweite Entwurf der Windenergie-Regionalplanung wird einer umfangreichen ergebnisoffenen Anhörung unterzogen.“
Die Details der neuen Windplanung, die Darstellung des Planungsprozesses und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de/windenergie
Das Online-Tool zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung
Sämtliche Unterlagen können dort ab sofort eingesehen werden. Eine Stellungnahme ist möglich, sobald die Öffentlichkeitsbeteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt startet, ab 04. September 2018. Die Frist zur Stellungnahme wird nach vier Monaten, also am 04. Januar 2019, enden.
Aussender: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch