Berlin, 15.08.2018. Der Kinderschutzbund (DKSB) mahnt die Bundesländer, keine AnkER-Zentren nach bayerischem Vorbild einzurichten…
Zuvor hatte CSU-Innenminister Seehofer Bundeskanzlerin Merkel aufgefordert, solche Aufnahmestellen für Asylbewerber auch in anderen Bundesländern durchzusetzen.
Der Kinderschutzbund kritisiert, dass die Unterbringung von Kindern mit ihren Familien in AnkER-Zentren nicht in Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention steht. „In solchen Massenunterkünften können weder das Recht auf Schutz noch das Recht auf Förderung gewährleistet werden“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Hier ist das Kindeswohl akut gefährdet.“
Gemeinschaftsunterkünfte sind kein geeigneter Lebens- und Entwicklungsort für Kinder. Nach den belastenden Erlebnissen von Krieg und Flucht haben das Fehlen von Privatsphäre und das Zusammenleben vieler Menschen auf engstem Raum erheblichen Einfluss auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Sie bergen ein enormes Risiko für den Kinderschutz und behindern die Integration.
„Wir fordern deshalb die Anerkennung der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen nach der Flucht“, erklärt DKSB-Vizepräsidentin Prof. Dr. Sabine Andresen. “Außerdem wollen wir die Unterbringung der Familien in dezentralen Wohnungen und sofortigen Zugang zum Bildungssystem und zu Kindertageseinrichtungen.“
Der Kinderschutzbund sieht es zudem als problematisch an, dass der Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe in Frage gestellt wird, wenn unbegleitete Minderjährige in AnkER-Zentren aufgenommen werden statt in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe zu kommen. Dieser Vorrang müsse weiterhin Gültigkeit haben.
Aussender: Franziska Fischer, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Redaktion: Torben Gösch