KIEL, 26.07.18 – Mit einem Millionenprogramm will das Innenministerium die Vorkehrungen verbessern, um einen langanhaltenden Stromausfall in Schleswig-Holstein noch besser bewältigen zu können…
Dafür soll der Schutz der sogenannten kritischen Infrastruktur (KRITIS) ausgebaut werden. Die Landesregierung hat dafür im Haushaltsentwurf 2019 zunächst mehr als eine Million Euro für Notstromaggregate vorgesehen. Damit sollen regionale Schwerpunkttankstellen ausgestattet werden, um bei einem Stromausfall wichtige Bereiche weiter mit Kraftstoff versorgen zu können.
„Im Fall eines Stromausfalls ist es von zentraler Bedeutung, dass entscheidende Kräfte und Gebäude weiter arbeiten können, beziehungsweise weiter mit Strom versorgt werden. Das betrifft das Notfall- und Rettungswesen, das betrifft Informationstechnik und auch die Wasserversorgung der Menschen. Dafür ist es wichtig, dass wir im Land ein funktionstüchtiges und umfassendes Netz an notstromfähigen Tankstellen sicherstellen“, erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote.
Die unteren Katastrophenschutzbehörden (UKB) der Kreise und kreisfreien Städte haben eine zentrale Rolle im Ernstfall. Die Versorgung mit Treibstoff für die Arbeit der Einsatzkräfte, die Bereitstellung von Versorgungsgütern und die Nachbetankung von stationären und mobilen Netzersatzanlagen (NEA) / Notstromaggregaten sind aus Sicht des Bevölkerungsschutzes entscheidend.
Die Festlegung geeigneter Tankstellen für die Schwerpunktversorgung im Ereignisfall erfolgt durch die jeweils zuständigen UKBs in Abstimmung mit dem Innenministerium. In jedem Kreis sollten zumindest zwei Tankstellen bei Stromausfall funktionsfähig bleiben. Die Einrichtung einer Notstromversorgung für diese Tankstellen ist deshalb entscheidend für eine funktionierende Treibstoffverteilung bei einem Stromausfall. Im ersten Schritt sollen für diese Tankstellen für insgesamt 150.000 Euro entsprechende Einspeiseanschlüsse hergestellt werden.
„Die umfassende Ausstattung der Tankstellen ist ein wichtiger Baustein unserer Vorbereitungen für den Ernstfall. Aber natürlich bei weitem nicht der einzige. Wir überarbeiten fortlaufend die Pläne und Einsatzprogramme des Katastrophenschutzes, um auf einen umfangreichen Stromausfall bestmöglich vorbereitet zu sein“, so Grote.
Unter anderem hat das Innenministerium bereits 2014 in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium, der Schleswig-Holstein Netz AG und dem Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft eine Planungshilfe Stromausfall erarbeitet, die den Kreisen und kreisfreien Städten als unteren Katastrophenschutzbehörden, allen Ressorts der Landesregierung und den Energieversorgungsunternehmen für ihre eigenen Planungen zur Verfügung gestellt worden ist.
Ziele der Planungshilfe:
• Entwickeln eines landesweit einheitlichen Planungsstandards,
• Identifizieren der Lebensbereiche der Menschen, die besonderen Schutz benötigen,
• Entwickeln von Maßnahmen für den Erhalt der eigenen Leistungsfähigkeit.
Diese Planungshilfe wird regelmäßig angepasst. Ziel aller Maßnahmen im Falle eines Stromausfalles größeren Ausmaßes ist es, die lebensnotwendige Grundversorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten.
Die zur Sicherstellung der Kommunikation im Falle eines Stromausfalls erforderliche, im Jahr 2015 begonnene, flächendeckende Ausstattung der unteren Katastrophenschutzbehörden mit Satellitentelefonen ist abgeschlossen und im vergangenen Jahr durch die Ausstattung der technischen Einsatzleitungen der unteren Katastrophenschutzbehörden mit Satellitentelefonen ergänzt worden.
Aussender: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch