KIEL, 10.07.18 – Ein neues Investitionsprogramm des Kulturministeriums soll die kulturelle Infrastruktur im Land fördern und nachhaltig stärken…
Dieses Investitionsprogramm fördert ab sofort Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften. Kultur -staatssekretär Dr. Oliver Grundei sagte heute (10. Juli) dazu: „Ziel der Kulturpolitik des Landes ist es, die Vielfalt der künstlerischen und kulturellen Aktivitäten in Schleswig-Holstein nicht nur zu erhalten, sondern auch Wandlungs- und Entwicklungsprozesse, neue Ideen und Innovationen zu fördern.“ Damit werde auch das überaus große Engagement und Ehrenamt auf dem Gebiet der Kultur gestärkt. Dies sei ein ausdrücklicher Wunsch der Koalitionspartner.
Das neue Investitionsprogramm richtet sich an nicht gewinnorientierte, öffentlich zugängliche Einrichtungen, Gruppen oder Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung wie soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs, Literaturvereinigungen. Es ist mit bis zu 500.000 Euro jährlich ausgestattet und hat eine Laufzeit bis 2022. Anträge für das Förderprogramm nimmt ab sofort die Investitionsbank Schleswig-Holstein unter www.ib-sh.de entgegen. Sie können elektronisch an folgenden Funktionspostkorb geschickt werden:
E-Mail: foederprogramme@ib-sh.de. Telefonische Nachfragen zum Programm bitte unter folgender Rufnummer: 0431/9905-2222. Unter dem Link www.ib-sh.de sind alle Information gebündelt einzusehen. Das dort stehende Antragsformular ist verpflichtend für alle Antragsteller.
Aussender: Beate Hinse, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (SH)
Redaktion: Torben Gösch