KIEL, 05.06.18 – Schleswig-Holstein tritt einer Bundesratsinitiative der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung bei…
Das hat die Landesregierung gestern (04.06.) beschlossen.
Familienminister Dr. Heiner Garg erklärte dazu: „Menschen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehören, haben das Recht auf eine eigene positive Geschlechtsbezeichnung. Die Klärung ihres Status muss ohne das bisherige belastende und entwürdigende Begutachtungsverfahren möglich sein! Ziel der Landesregierung ist es, dass trans- und intersexuelle Menschen selbstbestimmt und diskriminierungsfrei leben können.“
Im Oktober 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht das Transsexellengesetz (TSG) in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesratsinitiative zielt darauf ab, die erforderlich gewordenen Neuregelungen für die Belange von transsexuellen bzw. transidenten Menschen im Personenstandsrecht zügig und umfassend umzusetzen.
Bereits am 02.06.2017 hatte der Bundesrat die Aufhebung des TSG gefordert und die Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung gefordert. Die aktuelle Initiative bekräftigt die damalige Forderung nach Abschaffung der Begutachtungspflicht vor einer Vornamens- beziehungsweise Personenstandsänderung sowie nach einer Regelung der Finanzierung medizinischer Behandlungen durch die Träger der Krankenversicherung.
Den Bundesratsantrag „Entschließung des Bundesrates für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung“ finden Sie unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0201-0300/226-18.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Aussender: Frank Strutz-Pindor, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (SH)
Redaktion: Torben Gösch