KIEL. Im Verfahren zur Neureglung des Glücksspiel-Rechts in Deutschland hat die EU-Kommission der Bundesregierung mitgeteilt, dass gegen den von 15 Bundesländern getragenen Staatsvertrags-Entwurf erhebliche Bedenken bestehen. Der Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Staatssekretär Dr. Arne Wulff, erklärte dazu heute (19. Juli) in Kiel: „Die Nachrichten aus Brüssel sind nicht überraschend. Die Bewertungen der EU-Kommission decken sich weitgehend mit den Bedenken, die Schleswig-Holstein zuletzt im Juni in der Ministerpräsidenten-Konferenz vorgetragen hatte. Es wäre zu begrüßen, wenn aus den übrigen Ländern jetzt rasch Signale kommen, die es möglich machen, einen rechtssicheren Staatsvertrag zu schließen.
Unsere Auffassung, dass eine Begrenzung der Gesamtzahl der Konzessionen für Sportwetten auf sieben sowie eine für die Anbieter unwirtschaftliche Konzessionsabgabe auf den Spieleinsatz rechtlich nicht haltbar sind, ist von der EU-Kommission klar bestätigt worden. Der beim schleswig-holsteinischen Landtag bereits im parlamentarischen Verfahren stehende Entwurf für ein Glücksspielgesetz hat das EU-Notifizierungsverfahren dagegen ohne Beanstandung durchlaufen. Er sollte daher als Vorbild dienen.
In diesem Sinne hat Schleswig-Holstein weiterhin das Interesse, zu einer Verständigung der 16 Länder zu kommen. Sollte es allerdings zu keinen Veränderungen kommen, wird Schleswig-Holstein den Weg einer landesgesetzlichen Regelung konsequent weiter gehen.“
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