LÜBECK/KIEL, 22.05.18 – Wichtiger Schritt auf dem Weg zum vierspurigen Ausbau der B 207 zwischen Heiligenhafen und Ost-Puttgarden…
Das zum Jahresanfang neu gegründete Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) hat den Ende August 2015 erlassenen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau-Abschnitt zwischen Heiligenhafen-Ost und Puttgarden nach Durchführung eines Planergänzungsverfahrens nachgebessert und ergänzt. Wie Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz heute (22. Mai) in Kiel sagte, werde der neue Beschluss noch in dieser Woche an alle versandt, die Einwendungen oder Klagen gegen die Ursprungsfassung erhoben hätten.
„Ich danke dem APV für die Arbeit und bin zuversichtlich, dass wir das in seiner Finanzierung bereits vom Bund abgesicherte 110-Millionen-Euro-Projekt damit für alle Kritiker zufriedenstellend und zugleich gerichtsfest aufgestellt haben“, sagte Buchholz.
Die Auslegung der Planergänzungsunterlagen findet in der Zeit vom 4. Juni bis zum 18. Juni statt. Die genauen Orte und Zeiten (siehe auch Anhang) werden am 28. Mai im Amtsblatt sowie in der „Heiligenhafener Post“ und dem „Fehmarnschen Tageblatt“ sowie am 29. Mai in den „Lübecker Nachrichten“ (Ausgabe Ostholstein Nord) veröffentlicht.
Bei dem sogenannten Planergänzungsverfahren, das vom APV nun abgeschlossen wurde, ging es im Wesentlichen um eine Ergänzung des Verkehrsgutachtens, die daraus resultierende Anpassung der schalltechnischen Untersuchung, die Erstellung eines Fachbeitrags zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie um die Überarbeitung und Aktualisierung der Landschaftspflegerischen Begleitpläne.
Aussender: Harald Haase, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (SH)
Redaktion: Torben Gösch