- Schleswig-Holstein bei Möglichkeiten der Ferndiagnose führend
KIEL, 14.05.18 – Das Gesundheitsministerium hat der Ärztekammer Schleswig-Holstein die im April von der Kammerversammlung beschlossene Änderung der Berufsordnung genehmigt…
Damit ist es zukünftig Ärztinnen und Ärzte erlaubt, Patienten auch ausschließlich über Kommunikationsmedien beraten, wenn dieses ärztlich vertretbar und ein persönlicher Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten nicht zwingend erforderlich ist.
Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg sagte: „Die Ärztekammer Schleswig-Holstein ermöglicht mit ihrer neugefassten Berufsordnung wichtige neue Wege in der Patientenversorgung. Sie ist dabei bundesweit führend. Das zeigt, dass die Akteure im Land die Chancen der Digitalisierung begriffen haben und sie offensiv nutzen wollen. Ich begrüße das sehr und bin überzeugt, dass Ärztinnen und Ärzte von dieser Möglichkeit verantwortungsvoll und mit Augenmaß Gebrauch machen werden“.
Dr. Franz Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, begrüßt die zügige Genehmigung durch die Aufsicht, weil er Rechtssicherheit für die Ärzte und Verbesserungen für die Patientenversorgung erwartet. „Wir haben damit die Möglichkeit einer Patientensteuerung per Telefon geschaffen, die eine Versorgung auf der jeweils angemessenen Ebene mit telefonischem Erst-Kontakt zwischen Arzt und Patient ermöglicht. Damit ist unsere Regelung weitergehend als auf der Bundesebene“, sagte Bartmann.
Eine unkontrollierte Fernbehandlungsflut ist nach seiner Ansicht nicht zu erwarten, wohl aber ein verantwortungsvoll genutzter, zusätzlicher Kommunikationsweg zwischen Arzt und Patient.
Minister Dr. Garg der unterstrich: „Telemedizin bietet für Patientinnen und Patienten die Chance die bestehenden Versorgungsangebote durch schnellere und mit weniger Aufwand verbundene Möglichkeiten zu ergänzen. Sie kann insbesondere eine Brücke zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie zwischen ländlichem Raum und Spezialisten in Ballungsgebieten schlagen.“
Der Beschluss der Ärztekammer war einstimmig erfolgt und ist in dieser Form bundesweit bislang einmalig. Mit ihm ist Schleswig-Holstein bundesweit führend in der Umsetzung der Musterberufsordnung, die der Deutsche Ärztetag am vergangenen Donnerstag (10.05.) in Erfurt beschlossen hatte.
Aussender: Frank Strutz-Pindor, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (SH)
Redaktion: Torben Gösch