Österreich legt Entwurf für die Entsorgung radioaktiver Abfälle samt Umweltbericht vor – Stellungnahmen auch deutscher Bürger*innen bis zum 1. Juni möglich

Wien, Berlin, 11.05.18 – Das österreichische Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat den Entwurf eines Nationalen Entsorgungsprogramms für die Entsorgung radioaktiver Abfälle samt Umweltbericht vorgelegt…

Stellungnahmen können im Rahmen des grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren bis zum 1. Juni eingereicht werden. Das Programm bein-haltet eine Einschätzung der zu erwartenden Menge an nicht hochradioaktivem Abfall und beschreibt den Prozess, der zu einer Entscheidung für die Endlagerung des österreichischen Abfalls führen wird.

Hintergrund des Entwurfs des Entsorgungsprogramms ist die Richtlinie
2011/70/Euratom „über einen Gemeinschaftsrahmen für die
verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und
radioaktiver Abfälle. Diese verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur
sicheren und verantwortungsvollen Entsorgung ihres radioaktiven Abfalls.
Zu diesem Zweck muss jeder Staat für diesen Bereich ein „Nationales
Programm“ erstellen, das das Management des radioaktiven Abfalls von
seiner Entstehung bis zur Endlagerung umfasst und den Schutz der
Bevölkerung, der Umwelt und künftiger Generationen vor ionisierender
Strahlung sicherstellt. Zugleich verlangt die Richtlinie, dass
Bürger*innen Zugang zu allen relevanten Informationen haben und sich
effektiv an den Entscheidungen über die Entsorgung des radioaktiven
Abfalls beteiligen können.

Radioaktiver Abfall entsteht in Österreich durch den Einsatz radioaktiver
Stoffe in Medizin, Forschung und Industrie. Da Österreich kein
Atomkraftwerk betreibt, fällt kein hochaktiver Abfall an und die
Abfallmengen sind vergleichsweise gering.

Stellungnahmen zu dem Programmentwurf sind bis zum 1. Juni 2018 möglich.
Weitere Informationen können über die Internetseite des
Bundesumweltministeriums unter www.bmub.bund.de/P4790 abgerufen werden.

Auch Deutschland hat auf Grundlage der EU-Richtlinie eine Strategie für
die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente
und radioaktiver Ab-fälle vorgelegt. Das Nationale Entsorgungsprogramm
wurde am 12. August 2015 vom Bundeskabinett beschlossen.

Für weitere Informationen zu dem Entwurf siehe www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/details-nukleare-sicherheit/artikel/nationales-entsorgungsprogramm/.

Aussender: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit
Redaktion: Torben Gösch