Einheitliche Standards: Landesregierung regelt die Überwachung von Kläranlagen neu

KIEL, 09.05.18 – Das Kieler Umweltministerium hat den Runderlass zur Überwachung von Kläranlagen überarbeitet…

Unter anderem werden Kläranlagenbetreiber dazu verpflichtet, den Einsatz von Stoffen, die nicht der Abwasserreinigung dienen, der unteren Wasserbehörde anzuzeigen. „Wir haben den Vorfall an der Schlei zum Anlass genommen, die Vorgaben für die Kontrollen von Kläranlagen im Land zu vereinheitlichen“, begründete Umweltminister Robert Habeck die Neufassung des Erlasses. „Damit gewährleisten wir, dass künftig auch besondere Probleme wie in der Schlei möglichst frühzeitig erkannt werden.“

Kläranlagen haben die Aufgabe, ausschließlich Abwasser zu reinigen. Werden Stoffe, die nicht der Abwasserreinigung dienen, in die Kläranlage eingebracht, so können sie den Betrieb der Kläranlage und die Abwasserreinigung wesentlich stören. Die Mitbehandlung von Bioabfällen in Faulbehältern aber auch die Zugabe von Stoffen in die Kläranlage bedürfen daher einer gesonderten Regelung. Einen entsprechend überarbeiteten Runderlass hat das Umweltministerium am Montag (7. Mai) an die Wasserbehörden versandt.

Faulbehälter bzw. Faultürme auf Kläranlagen sind Bestandteile der Abwasserbehandlung und unterliegen den Vorgaben des Wasserrechts. Dies gilt auch für die Zugabe von Bioabfällen (organische, vergärbare Stoffe) in diese Faulbehälter. Die Zugabe von Bioabfällen in den Faulturm ist nur noch zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass diese frei von jeglichen Fremdstoffen sind.

Aussender: Joschka Knuth, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch