Kiel, 26.04.18 – In seiner Rede zu TOP 29 (Kräfte bündeln, Führung vereinheitlichen: „Deutsche Küstenwache“ schaffen) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen…
„Die Bestrebungen für eine Nationale Küstenwache gibt es seit vielen Jahren. Und obwohl sich schon sehr viel getan hat, ist der ganz große Durchbruch bis jetzt nicht gelungen. Es macht daher Sinn, sich Gedanken über einen neuen Fahrplan zu machen, hin zu mehr maritimer Sicherheit. Und zwar hin zu mehr standardisierter, vorbereiteter Sicherheit.
Aber mit dem vorliegenden Antrag der AfD würden wir den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Es reicht eben nicht aus, einfach einen Satz aus dem Koalitionsvertrag herauszuschreiben und etwas aus einem Positionspapier zu kopieren. Man muss schon eine eigene Idee entwickeln und schauen: Wie können wir das machen?
Was steckt also hinter dem Ansinnen einer Nationalen Küstenwache? Ich war Leiter einer Direktionsleitstelle der Polizei und habe erfahren, wie schwer der Prozess einer effektiven Kooperation mit unterschiedlichen Behörden und Zuständigkeiten sein kann. Beispiele für ein vernetztes Zusammenwirken von unterschiedlichen Institutionen kennen wir. Etwa aus dem Katastrophenschutz, wo ein Bürgermeister oder Landrat die Fäden in der Hand hält. Ein gutes Beispiel aus jüngster Vergangenheit ist die Koordination von Maßnahmen für Flüchtlinge durch die Landespolizei im Jahr 2015. Die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten hat hier sehr gut funktioniert.
Eine Nationale Küstenwache ist weitreichender ausgestattet. Sie soll Entscheider verschiedenster Bereiche unter einem Dach dauerhaft organisieren und zusammenfassen.
Dazu müssen wir uns aber mindestens zwei Punkte berücksichtigen:
1. Bereits jetzt gibt es Kooperationen zwischen Bundespolizei und Zoll. Dies umfasst nicht nur gemeinsame Streifenfahrten, sondern auch gemeinsame Qualifizierungsmaßnahmen. Der hinter einer Nationalen Küstenwache stehende Gedanke ist, dass nicht nur die beiden Bundesbehörden, sondern auch die Landesbehörden, wie beispielsweise die Wasserschutzpolizei, unter einem Dach organisiert werden. Das allerdings ist sicherheitspolitisch und rechtlich schwierig und wird nicht von heute auf morgen gehen.
2 . Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Interessenlagen der Behörden auf See sehr vielschichtig sind. Allein auf Bundesseite sind dort mit Bundespolizei, Fischereischutz, Zoll, Havariekommando und WSV viele Akteure vertreten. Hinzu kommt die Zuständigkeit von fünf Küstenländern innerhalb der Zwölfmeilenzone. Also viele Faktoren, die unter einen Hut zu bringen sind. Das macht die Verhandlungen schwierig. Ein Beispiel dafür ist die geplante Zusammenlegung der Wasserschutzpolizeien im Nordverbund. Bereits hier knirscht es ordentlich.
Der Weg sollte daher sein, dass zunächst die Bundesbehörden bestmöglich zusammengefasst werden. Das Ergebnis der norddeutschen Wasserschutzpolizeidirektionen sollte also zunächst abgewartet werden, um dann weitere Schritte folgen zu lassen. Parallel kümmern wir uns um die Rahmenbedingungen. Zu diesem Zeitpunkt ist es viel sinnvoller, bestehende Kooperationen Schritt für Schritt aufwachsen zu lassen. Ich halte sehr viel davon, solche Prozesse nicht auf einen Schlag umzusetzen, sondern unterschiedliche Behörden und deren Mitarbeiterstrukturen zusammenwachsen zu las-sen. Dazu gehört auch die Ordnung des Finanzrahmens und der Personalgewinnung für eine neue Bundesbehörde.
Hierzu gestatten Sie mir eine Anmerkung: Ich war immer der Meinung, dass die massiven Einsparungen bei der Wasserschutzpolizeidirektion Schleswig-Holstein irgendwann vor die Füße fallen wird. Unser Bestreben in der Jamaika-Koalition wird sein, dass die Wasserschutzpolizei in Schleswig-Holstein wieder die Anerkennung erhält, die diese wertvolle Arbeit verdient. Ich freue mich, dass wir uns fraktionsübergreifend über diesen Ansatz verständigen konnten. Ich bitte um Ihre Zustimmung für unseren Alternativantrag.“
Aussender: Eva Grimminger, FDP- Fraktion Schleswig-Holstein
Redaktion: Torben Gösch