KIEL, 21.03.18 – In der heutigen (21.03.18) Landtagsbefassung zum Thema Gesundheitsversorgung geht es um die Erhebung zukünftiger Versorgungsbedarfe in Schleswig-Holstein – mit Hilfe eines Gutachtens –, um daraus Handlungsempfehlungen ableiten zu können. Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg betont…
„Die Grippeepidemie, die nach wie vor andauert, hat ganz aktuell noch einmal vor Augen geführt, dass unser Gesundheitsversorgungssystem an einer Reihe von Schwächen leidet beziehungsweise an Belastungsgrenzen geführt wird. Demografischer Wandel, Fachkräftemangel, Finanzierungssysteme und Bürokratie führen zu einem System, das zu wenig Luft für Situationen lässt, die zwar nicht gänzlich unvorhergesehen, aber doch auch keine Routine und nur bedingt planbar sind.
Auch in gut entwickelten Gesellschaften wird es immer wieder gesundheitliche Krisen geben. Sei es eine Grippewelle, sei es EHEC, das wir vor einigen Jahren zu bewältigen hatten. Der entscheidende Punkt ist: Diesen Herausforderungen werden wir nur begegnen können, wenn wir uns stärker an den Versorgungsbedarfen orientieren. Dabei müssen wir sowohl die unterschiedlichen regionalen, wie auch die bevölkerungsspezifischen Bedarfe berücksichtigen. Dazu allerdings werden ausreichende Informationen zu Stand und Entwicklung des Versorgungsbedarfs sowie der entsprechenden Versorgungsangebote – ambulant, stationär und, zunehmend wichtig, sektorenübergreifend – benötigt.
Wir benötigen daher differenzierte und detailscharfe Informationen, die die Spezifika auch der unterschiedlichen Zielgruppen und Versorgungsräume hinreichend präzise und differenziert abbilden. Insofern bedeutet das, was die Koalitionspartner hier auf den Weg bringen, einen durchaus anspruchsvollen und neuen Ansatz: Wir wollen sehr detailliert wissen, was jetzt und in den nächsten Jahren gebraucht wird. Bildlich gesprochen: Was brauchen wir z. B. in Nordfriesland nicht nur allgemein an Krankenhauskapazitäten, an Pflegeheimen und an ambulanter Versorgung – sondern was brauchen wir zum Beispiel für die Kinder- und Jugendmedizin? Was brauchen wir für die geriatrische Versorgung?
Ein weiterer wichtiger Punkt wird – wie schon angesprochen – die Kooperation, die Vernetzung sein. Es wird zukünftig noch mehr hochspezialisierte Angebote in der Medizin geben als jetzt schon. Welche Netzwerke brauchen wir, damit diese hochspezialisierten Angebote den Patientinnen und Patienten auch im Notfall schnell zur Verfügung stehen?
Welche Angebote müssen in der Fläche vorgehalten werden und können nicht zentralisiert werden? Die Grippesaison hat auch gezeigt: wir brauchen Strukturen, in denen Krankenhäuser, Rettungsdienst und ambulante Versorger schnell und unkompliziert miteinander kommunizieren können und zwar 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.
Ich will aber zugleich unterstreichen: Wir haben in Schleswig-Holstein kein Informationsdefizit, das uns grundlegend am Handeln hindert. Wir können und müssen auch bereits heute erforderliche Schritte auf den Weg zu bringen – unabhängig von einem möglich zu vergebenen Gutachten. Aktuelle Planungen werden fortgeführt, fortgeschrieben und mit einbezogen. Mit der Umsetzung dieses Antrages wird sofort begonnen bzw. ist bereits begonnen worden. Wir werden hier nach dem Baukastenprinzip arbeiten:
• ein Gutachten zur Versorgungsstruktur in Ostholstein ist bereits beauftragt
• die Ergebnisse sollen noch 2018 vorliegen
• das Thema Versorgung im ländlichen Raum beschäftigt uns seit Jahren und wird gemeinsam mit anderen Akteuren wie der KVSH und der KGSH bearbeitet.
• Das Gesundheitszentrum Büsum und das Modellprojekt Integriertes Versorgungszentrum Brunsbüttel sind zwei Beispiele.
• Letzte Woche konnte ich gemeinsam mit der Kollegin Herbst zwei Förderbescheide für das Projekt HALLIGeMED übergeben:
• Mit telemedizinischer Unterstützung werden wir modellhaft die Verbesserung der medizinischen Versorgung der Hallig- und Inselbewohner erproben.
• Das große Thema der ambulanten Notfallversorgung haben wir mit unserer Bundesratsinitiative zu den Portalpraxen auf die Tagesordnung der Bundespolitik gesetzt und zwar nicht mit dem „27. Entwurf einer Überlegung“, sondern mit ganz konkreten Änderungen der Sozialgesetzgebung.
• Deren Umsetzung wird unmittelbar zu einer Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung in den ländlichen Räumen führen. Am Freitag wird hierzu der Bundesrat beraten.
Mit Hilfe des Gutachtens werden wir diese Vorhaben um weitere ergänzen und miteinander verknüpfen. Diese Landesregierung wird mit hohem Einsatz die erfolgversprechenden Maßnahmen vorantreiben, die eine flächendeckend hochwertige gesundheitliche und pflegerische Versorgung im Land stärken.“
Aussender: Christian Kohl, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (SH)
Redaktion: Torben Gösch