Berlin, 14.03.18 – Das Deutsche Kinderhilfswerk gratuliert der neuen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey ganz herzlich zu ihrer Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier…
Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation steht die neue Familienministerin vor großen kinderpolitischen Herausforderungen. „Vor Familienministerin Giffey liegt die große Aufgabe, den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag nun Taten folgen zu lassen. Es ist wichtig, dass die Kinderpolitik aus ihrem Nischendasein herausgeholt und als Querschnittsaufgabe verankert wird. Hier brauchen wir Konzepte, die die Interessen der Kinder und ihre Rechte als einen vorrangigen Gesichtspunkt in den Blick nehmen. Nur so handeln wir verantwortlich für die heranwachsenden und zukünftigen Generationen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Vordringlichste Aufgabe der neuen Familienministerin sollte es sein, die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland voranzutreiben. Das beinhaltet beispielsweise einen entschiedenen Kampf gegen die Kinderarmut in Deutschland. Aber auch beim Thema Partizipation von Kindern in Deutschland geht es bisher nur schleppend voran. Dabei erleben wir derzeit ganz aktuell wie wichtig es ist, unsere Demokratie zu stärken und ein gesellschaftliches Miteinander zu ermöglichen. Dafür müssen wir Kindern mehr Räume für echte Mitbestimmung eröffnen“, so Krüger weiter.
Bei der Bekämpfung der Kinderarmut braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen und ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für die Einführung eines Bundeskinderteilhabegesetzes, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.
„Wir haben uns als Kinderrechtsorganisation sehr über die im Koalitionsvertrag vereinbarte Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz gefreut. Wichtig ist es dabei, dass diese als Grundrechte im Grundgesetz verankert und die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gemäß der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben werden. Hier setzen wir auf Familienministerin Giffey, dass sie die Kinderrechtsorganisationen eng in den Prozess der Grundgesetzänderung einbindet“, so Krüger.
Das gilt auch für den Diskussionsprozess über notwendige Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser Prozess muss von Seiten der Bundesregierung transparent und offen gestaltet werden, insbesondere unter Beteiligung der Fachwelt, der Beschäftigten, der Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe, der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie von Ländern und Kommunen. Des Weiteren erhofft sich das Deutsche Kinderhilfswerk, dass das Familienministerium bei der Ausgestaltung der sog. AnkER-Einrichtungen für Flüchtlinge auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention und die darin normierte Vorrangstellung des Kindeswohls drängt. Zudem muss die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Identifizierung, Alterseinschätzung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Flüchtlingskindern erhalten bleiben.
Aussender: Uwe Kamp, Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Redaktion: Torben Gösch