KIEL, 09.02.18 – Die für Polizei, Justiz und die Fischereiaufsicht geplante Erhöhung der Erschwerniszulage soll auch für die vier Berufsfeuerwehren und die zwei hauptamtlichen Wachabteilungen im Land eingeführt werden…
„Was für das Land gilt, muss auch im gleichen Maße für die Kommunen gelten“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther heute (9. Februar) in Kiel. „Das ist auch ein Ausdruck der Wertschätzung der Arbeit der Feuerwehren, die täglich für die Belange der Bürger einstehen und mit ihrem Dienst unser Land sicherer machen“, so Günther.
Das Land will die im Jahr 2013 eingeführte Erschwerniszulage mit Wirkung vom 1. März 2018 von 3,50 Euro auf 4,20 Euro für Beamtinnen und Beamte der Polizei, Justiz und der Fischerei erhöhen. Eine Beteiligung der Berufsfeuerwehren war zunächst von den Kommunen nicht geplant. Um die kontroversen Stellungnahmen von Kommunen und Gewerkschaften zu erörtern, hat nun ein Gespräch mit dem Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, Innenstaatssekretärin Kristina Herbst und Finanzstaatssekretärin Silke Schneider mit den Beteiligten stattgefunden. Ergebnis der intensiven Diskussion war neben der Erhöhung der Erschwerniszulage für die Angehörigen der Berufsfeuerwehren auch die Verabredung, gemeinsam Wege zu finden, um die hauptamtlichen Wehren attraktiver für den Nachwuchs zu machen. Hierzu ist unter der Federführung der Staatskanzlei ein breiter Dialogprozess mit allen Beteiligten eingeleitet worden.
Berufsfeuerwehren gibt es in den vier kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster. Hauptamtliche Wachabteilungen befinden sich in Norderstedt und am Industriestandort Brunsbüttel.
Aussender: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft, Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Redaktion: Torben Gösch