Berlin, 04.02.18 – Die Bundestagsfraktion der FDP hat die Bundesregierung aufgefordert, Wölfe als „jagdbare Tierart“ in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen und dies in der Bundestagsdebatte am 02.02. erneut bestätigt. Dazu erklärte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller…
„Die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Tierart ins Bundesjagdgesetz gaukelt eine Lösung vor, die keine ist. Nicht die Bejagung, sondern effizienter Herdenschutz sind das A und O für die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung. Erst im Dezember hat die EU-Kommission erneut bestätigt, dass der strenge Schutzstatus des Wolfes bestehen bleibt. Der günstige Erhaltungszustand ist noch nicht erreicht, auch wenn dies gerne unter anderem von der FDP behauptet wird. Der NABU fordert alle Parteien dazu auf, den gemeinsamen Dialog zu führen und den Herdenschutz als oberste Priorität beim Thema Wolf zu behandeln.
Das Einbeziehen der Jäger in den Dialog zum Wolfsmanagement, wie von der FDP gefordert, ist jedoch sinnvoll und gewünscht. Statt sich allerdings um die Aufnahme ins Jagdrecht zu streiten, sollte der Bundestag sich lieber mit vereinten Kräften für die Einrichtung eines nationalen Kompetenzzentrums Herdenschutz einsetzen sowie für die Förderung von Herdenschutz aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union. Weidetierhalter müssen endlich für ihre Leistungen angemessen entlohnt werden. Hier ist das Landwirtschaftsministerium in der Pflicht und sollte diese Verantwortung den Weidetierhaltern gegenüber endlich wahrnehmen.“
Aussender: NABU-Pressestelle, Kathrin Klinkusch
Redaktion: Torben Gösch