Bundespolizei warnt vor illegalem Feuerwerk

Bad Bramstedt, 21.12.17 – Der Jahreswechsel steht kurz bevor und der Verkauf von Feuerwerkskörpern wird bald beginnen. Die Bundespolizei warnt auch in
diesem Jahr wieder ausdrücklich vor im Ausland erworbenen, illegalen
Feuerwerkskörpern. Der Umgang mit dieser Pyrotechnik ist äußerst
gefährlich und mit extremen Risiken verbunden…

Bereits Anfang Dezember stellte die Bundespolizei in Ahlbeck auf
Usedom (Landkreis Vorpommern-Greifswald) einen 34-jährigen Deutschen
mit 40 Stück (300 g) illegaler Pyrotechnik aus Polen bei der Einreise
fest.

Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von
Industriesprengstoff können – selbst bei korrekter Anwendung – zu
lebensbedrohlichen Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat aufgrund
der bestehenden Gefahren, die Einfuhr nicht zugelassener
Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Personen, die solche
Feuerwerkskörper dennoch nach Deutschland einführen, verstoßen gegen
die Vorschriften des Sprengstoff- und/ oder des Zollrechts. Diese
Verstöße können mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe
geahndet werden.

Es gilt: Jeder Umgang mit und jede Einfuhr von nicht zugelassener
Pyrotechnik ist in Deutschland verboten.

Beachten Sie daher: Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte
bei autorisierten Händlern und achten Sie immer darauf, dass
Feuerwerkskörper mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen mit
vierstelliger Zahl gekennzeichnet sind.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Raketen, Batterien,
Verbundfeuerwerk, Römische Lichter, Knallkörper) dürfen nur befristet
und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.

Der Verkauf erfolgt in diesem Jahr vom 28.12.2017 bis 30.12.2017.

Ihre Hinweise zu festgestellten Feuerwerkskörpern, die nicht den
Sicherheitsnormen entsprechen, nimmt jede Polizeidienststelle sowie
die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000
entgegen.

Aussender: Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, Matthias Menge
Redaktion: Torben Gösch