KIEL, 05.12.17 – Das 1.533 Kilometer umfassende Netz an Bundesstraßen in Schleswig-Holstein wird zum allergrößten Teil in der Regie des Landes bleiben…
Die Landesregierung hat sich heute (5. Dezember) dafür entschieden, ab dem Jahr 2021 lediglich die rund 544 Kilometer Autobahnen im Land in die Obhut der künftigen Bundesinfrastrukturgesellschaft zu geben. „Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben diese Entscheidung bereits ebenfalls getroffen – die anderen Flächenländer werden absehbar geschlossen folgen. Und das aus gutem Grund. Denn damit behalten wir den Einfluss auf einem der wichtigsten Teile unserer Straßen-Infrastruktur im Land statt ihn zentral von Berlin aus oder einem anderen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins verwalten zu lassen“, sagte Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz.
Er sei vom Kabinett beauftragt worden, mit dem Bund gleichwohl Gespräche über die Abgabe einiger Bundesstraßen-Abschnitte aufzunehmen. Dabei handele es sich beispielsweise um solche Strecken, die mittel- und langfristig ohnehin zu Autobahnen ausgebaut würden – etwa die B 404 – oder die aufgrund ihrer besonderen Nähe zu Autobahnen vom Bund deutlich effizienter zu verwalten seien als vom Land.
Nach den Worten Buchholz sei die Kabinetts-Entscheidung vor allem eine gute Nachricht für die rund 1400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH). „Sie und ihre Familien sind während der letzten anderthalb Jahre durch die Diskussion im Nachgang zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen stark verunsichert und der LBV.SH dadurch auch ein Stück geschwächt worden“. Der jetzige Beschluss sorge für das nötige stabile Fundament für den Landesbetrieb, um den dringend nötigen Ausbau des Straßennetzes und dessen Sanierung entschlossen voranzutreiben.
Wie Buchholz weiter sagte, werde er sich dafür einsetzen, die bisherige Unwucht bei der Finanzierung von Bundesstraßen-Projekten zu mindern, die in Schleswig-Holstein jährlich mit bis zu 50 Millionen Euro Baukosten zu Buche schlagen. Buchholz: „Hintergrund ist, dass die Länder für Planung und Bauaufsicht lediglich drei Prozent der Kosten erstattet bekommen, der Bund selbst aber von einem Bedarf von 18 Prozent der tatsächlichen Kosten ausgeht.“ Schon im Februar sei deshalb über den Bundesrat eine Neufassung der gesetzlichen Grundlage vorgeschlagen worden – aber am Widerstand des Bundes gescheitert.
Aussender: Harald Haase, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (SH)
Redaktion: Torben Gösch