Es gilt das gesprochene Wort! „Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, in der Letzten Landtagssitzung diskutierten wir über die Leitlinien für eine Biodiversitätsstrategie des Landes…
Hintergrund ist, dass wir seit den 80iger Jahren einen dramatischen Verlust an Arten haben, beispielsweise an Insekten und in der Folge auch an Singvögeln. Abgesehen davon, dass es im Sommer nicht mehr summt und brummt: Inzwischen ist es selbst für Landwirtschaft ein gravierendes Problem, dass es immer weniger Insekten zur Bestäubung gibt und damit wichtige Grundlagen für die landwirtschaftlichen Erträge zu schwinden drohen.
Eine der Hauptursachen für das Insektensterben liegt in dem massiven Einsatz von Pestiziden. Eins der günstigsten und das mit Abstand am häufigsten angewandte Pestizid ist Glyphosat. Und es wird nicht zum integrierten Pflanzenschutz, also zur Behandlung befallener Pflanzen, eingesetzt, sondern als Teil der sogenannten guten landwirtschaftlichen Praxis. Im Frühling werden die Felder einmal totgespritzt, bevor sie bestellt werden. Chemisches Pflügen nennt man das zynischerweise. Und statt Beikräuter zu hacken, werden sie ebenfalls weggespritzt.
Daher ist für mich klar: Wir müssen uns dafür einsetzen, dass das Glyphosat-Zeitalter endlich endet. Und das eben nicht nur aus Gründen des vorsorglichen Anwender- und Verbraucherschutzes – also der Frage, ob Glyphosat krebserregend ist oder nicht und ab welcher Dosis, sondern eben auch und gerade für die Artenvielfalt und das Ökosystem.
Und das gilt nicht nur für die Landwirtschaft: Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir verfügt, dass die Anwendung von Glyphosat in Schleswig-Holstein beispielsweise an Straßenrändern, Feldrainen, Wegrändern, Böschungen, Betriebsflächen, Garagenzufahrten und Stellplätzen verboten ist. Leider können wir landesseitig aber kein Verkaufsverbot durchsetzen, so dass trotz Anwendungsverbot Glyphosathaltige Pestizide in Baumärkten angeboten werden. Wir setzen uns daher mit Nachdruck weiter dafür ein, dass die Anwendung Glyphosathaltiger Pestizide im Haus- und Kleingartenbereich und auch der freie Verkauf in Bau- und Gartenmärkten unterbunden werden.
Eine Herausnahme dieses Anwendungsbereichs würde somit sowohl dem Anwenderschutz als auch dem Gewässerschutz dienen. Einen entsprechenden Antrag hatte Schleswig-Holstein übrigens bereits 2013 im Bundesrat auf den Weg gebracht, der jedoch im Bundestag keine Mehrheit fand. Wer im Garten oder auf seinen Moos oder Löwenzahn zwischen den Fugen beseitigen möchte, der sollte zur Jätekralle oder Hacke greifen.
Mit Blick auf das Zulassungsverfahren in Brüssel ist nüchtern festzustellen, dass es in Europa schlicht keine Mehrheit für die Verlängerung der Zulassung gibt. Nicht im Parlament. Nicht im Rat. Ich erwarte von der Kommission, dass sie entsprechend die Zulassung nicht eigenmächtig verlängert. Wir brauchen den Einstieg in den Ausstieg.“
Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch