KIEL, 31.07.17 – Bis zum 01. Juli 2018 haben Besitzer illegaler Waffen und Munition Gelegenheit, diese straffrei bei den zuständigen Behörden abzugeben. Über eine entsprechende Amnestieregelung im Waffengesetz des Bundes mit dem Ziel, die Zahl der in der Bevölkerung zirkulierenden illegalen Waffen und Munition zu verringern, hat Staatssekretär Torsten Geerdts heute informiert…
„Ich begrüße jede Maßnahme, mit der illegale Waffen aus dem Verkehr gezogen werden. Und deshalb kann ich nur dazu auffordern, von diesem Angebot Gebrauch zu machen, das erstmals auch illegale Munition erfasst. Jede abgegebene illegale Waffe ist ein Erfolg und wichtiger Beitrag zu mehr Sicherheit“, erklärte Geerdts. Bei der bislang letzten Amnestie nach dem Amoklauf von Winnenden im Jahr 2009 seien allein in Schleswig-Holstein mehr als 3000 unter die Amnestieregelung fallende Schuss- sowie Hieb- und Stoßwaffen abgegeben worden.
Der Staatssekretär machte deutlich, dass illegaler Waffenbesitz alles andere als ein Kavaliersdelikt ist. „Abhängig von der Waffe und dem Verstoß können Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder entsprechende Geldstrafen fällig werden. Wer also beispielsweise ohne eigene Waffenbesitzerlaubnis ein Jagdgewehr geerbt oder auf dem Dachboden eines gekauften Altbauhauses gefunden hat, dem rate ich, es umgehend bei den zuständigen Waffenbehörden abzugeben“, so Geerdts.
Die Amnestieregelung erstreckt sich erstmalig – anders als frühere Regelungen – auch auf unerlaubt besessene Munition. Sie umfasst auch das Führen auf dem direkten Weg zur zuständigen Waffenbehörde oder Polizeidienststelle.
Im Gegensatz zu früheren Amnestieregelungen führen das Unbrauchbarmachen sowie das Überlassen an einen Berechtigten nicht zu einem Strafverzicht. Geerdts: „Damit wird dem Ziel Rechnung getragen, den illegalen Waffenbestand in der Bevölkerung wirklich zu reduzieren. Es ist nicht in unserem Sinne, wenn illegale Waffen und Munition mit der Abgabe an einen Berechtigten legalisiert werden. Diese Waffen sollen endgültig aus dem Verkehr gezogen werden.“
Nicht erfasst von der Amnestieregelung sind Kriegswaffen. „Im Zweifel geben die Waffenbehörden gerne Auskunft“, so Geerdts.
Aussender: Dirk Hundertmark, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch