VW-Abgasskandal: Oberlandesgerichte Hamm, Celle und München klar auf Seiten der Kläger – VW und seine Händler reagieren mit Rückzug

Düsseldorf, 13.07.17 – Die in der rechtlichen Aufarbeitung des Dieselabgasskandals führende Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich mit über 2.500 Mandanten im Abgasskandal hält die Rechtslage in den Fällen, in denen der Kläger Rücktritt vom Kaufvertrag begehrt, für obergerichtlich weitestgehend geklärt…

Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert, Gründungspartner der Kanzlei erläutert:

„Diverse Medien berichten immer wieder, es sei nicht deutlich, wie die Oberlandesgerichte in den Verfahren im VW-Abgasskandal entscheiden werden. Das ist für die im Abgasskandal bis heute tonangebenden Oberlandesgerichte Hamm, Celle und München jedoch nicht richtig. Jedenfalls in Fällen, in denen der VW-Konzern oder seine Vertragshändler aus Vertrag wegen Gewährleistungspflichten in Anspruch genommen wird, gibt es Verfügungen, Beschlüsse und Hinweise der Gerichte, die ein für versierte Juristen sehr deutliches Bild zeichnen: Hat der Kläger über seinen Anwalt dezidiert und mit viel Substanz zu den Mängeln und der Unmöglichkeit/Unzumutbarkeit der Behebung dieser Mängel durch das angebotene Softwareupdate vorgetragen, was bislang ausweislich der Urteilsveröffentlichungen fast ausschließlich spezialisierten Kanzleien gelingt, dann wird der Kläger den Prozess gewinnen.“

„Es ist mittlerweile nämlich allgemeine Auffassung, dass das Aufspielen der Betrugssoftware einen erheblichen Sachmangel darstellt. Frühere entgegenstehende Entscheidungen der Landgerichte Bochum und Münster sind überholt. Damit kommt es für die Frage des Bestehens eines Rücktrittsrechts -früher Wandlungsrechts – nur noch auf die Frage an, ob dieses erst nach Verlangen der Nacherfüllung oder sofort ausgeübt werden kann. Das OLG München hat hierzu nunmehr in mehreren Verfügungen klargestellt, dass es erhebliche Zweifel daran hegt, dass die Mängel durch das Softwareupdate ohne Entstehung anderer Mängel behoben werden können. In mündlichen Verhandlungen hatten sich auch Senate der Oberlandesgerichte Hamm und Celle ähnlich geäußert. Die Münchener Richter gehen sogar noch einen Schritt weiter und machen deutlich, dass der Verkäufer zu beweisen habe, dass das Softwareupdate wie von ihm behauptet, sämtliche Mängel beseitigt ohne neue hervorzurufen“, erläutert der Anwalt weiter.

Den drei Oberlandesgerichten seien eine Vielzahl bedeutender Landgerichte unterstellt und sie verfügten über eine außergewöhnliche Reputation in der Bundesrepublik, so dass die Einschätzung dieser Gerichte als richtungsweisend angesehen werden dürfe.

„Volkswagen und sein Händlerring haben die Zeichen der Zeit erkannt: In der vorgenannten Konstellation wird entweder mitgeteilt, dass das Berufungsverfahren nicht durchgeführt wird oder die bereits eingelegte Berufung wird zurückgenommen oder es kommt zu attraktiven Vergleichsangeboten“, freut sich der Anwalt für seine Mandanten.

„Im Ergebnis erhält der Kläger, was er verlangt – die Kosten trägt der Gegner“, resumiert der Anwalt zufrieden.

Abschließend weist der Anwalt auf folgendes hin: „Wer auf Urteile der Oberlandesgerichte wartet, wird daher enttäuscht. Dennoch ist die Zeit für die Klageerhebung nunmehr gekommen. Frist: 31.12.2017 für Klagen gegen den Vertragshändler als Verkäufer.“

Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich verzeichnete bundesweit als erste einen Sieg gegen Volkswagen aus Delikt, gewann als erste in Nordrhein-Westfalen gegen einen Vertragshändler und erreichte als erste rechtskräftige Urteile gegen die Volkswagen AG.

Aussender: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert
Redaktion: Torben Gösch