foodwatch fordert größere Schrift für Zutatenlisten und Nährwertangaben – 1,2 Millimeter nicht ausreichend – EU-Lebensmittelkommissar gesteht laut Medienbericht: „Ich kann Lebensmittelkennzeichnung nicht lesen, nicht mal mit meiner Brille.“

Berlin, 23.03.17 – Wichtige Informationen im Kleingedruckten, Mini-Zeilenabstände, schwarzer Text auf dunkelblauem Hintergrund: Die Angaben auf Lebensmittelverpackungen sind für viele Menschen kaum zu entziffern. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat nun die Europäische Kommission aufgefordert, eine größere Mindestschriftgröße durchzusetzen und Kriterien für eine gute Lesbarkeit von Pflichtangaben wie Zutatenliste oder Nährwerttabelle festzulegen. foodwatch startete eine entsprechende E-Mail-Aktion unter www.kleingedrucktes.foodwatch.de

Anlass für die Forderung sind Aussagen des für Lebensmittel zuständigen EU-Gesundheitskommissars Vytenis Andriukaitis bei der „Safe Advocacy Food Europe”-Konferenz in Brüssel an diesem Dienstag, denen zufolge er selbst die Angaben auf Etiketten nicht entziffern könne. Das Fachmedium „EU Food Policy“ zitiert Andriukaitis mit den Worten: „Ich schaue niemals auf die Kennzeichnung. […] Ich kann sie nicht lesen, nicht einmal mit meiner Brille. Es ist absolut unmöglich.“ (Übersetzung durch foodwatch, englisches Originalzitat lt. EU Food Policy: „I never look at labelling. […] I cannot read it even with my glasses. It is absolutely impossible.”)

„Die Mindestschriftgröße muss deutlich größer festgelegt werden als die bisher geltenden 1,2 Millimeter“, erklärte Sophie Unger von foodwatch. „Das allein reicht nicht: Die EU-Kommission sollte endlich die seit Jahren überfälligen Kriterien für eine gute Lesbarkeit festlegen, von hohen Farbkontrasten bis hin zu ausreichenden Zeilenabständen. Dass wichtige Informationen im Viel-zu-Kleingedruckten versteckt werden, ist ein ständiges Ärgernis.“

Seit Ende 2014 gilt gemäß Lebensmittelinformationsverordnung in der EU für Pflichtangaben eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern, bezogen auf das kleine „x“. Auf kleinen Verpackungen dürfen die Texte sogar nur in 0,9-Millimeter-kleinem Font gedruckt werden. „Schon diese Ausnahmeregelung zeigt: Es geht in der Verordnung um die Interessen der Hersteller und nicht um die Informationsbedürfnisse der Menschen, denn die sind bei kleinen Packungen nicht geringer als bei großen“, so Sophie Unger. Einige Supermarktketten seien inzwischen dazu übergegangen, Lupen an Einkaufswägen zu montieren, damit insbesondere ältere Kundinnen und Kunden die Etiketten entziffern können.

In ihrem ursprünglichen Entwurf für die Lebensmittelinformationsverordnung von 2008 hatte die Europäische Kommission noch eine Schriftgröße von 3 Millimetern vorgeschlagen, wobei nicht näher spezifiziert war, worauf sich diese Angabe bezog. Die Lebensmittelindustrie hatte dies scharf kritisiert – mit der Begründung, dass dann „in vielen Fällen kein ausreichender Raum für den Markenauftritt“ mehr bliebe. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) dagegen empfiehlt für Kurztexte eine Schriftgröße von 2,5 Millimetern, bezogen auf den Großbuchstaben „H“ – das wäre deutlich mehr als die 1,2 Millimeter für das kleine „x“. Die 2011 verabschiedete Lebensmittelinformationsverordnung sieht zudem vor, dass die Europäische Kommission weitere verbindliche Kriterien für eine gute Lesbarkeit festlegen kann. Bis heute hat sie dies nicht getan. Die BAGSO empfiehlt hier beispielsweise hohe Kontraste, ruhige Texthintergründe sowie ausreichende Zeilen- und Zeichenabstände.

– E-Mail-Aktion für lesbare Angaben auf Lebensmittelverpackungen: www.kleingedrucktes.foodwatch.de

Aussender: foodwatch e.V., Martin Rücker
Redaktion: Torben Gösch