Zum Umgang mit Erbbaurechten und den derzeit stattfindenden Gesprächen mit Vertretern aller Beteiligten äußert sich der FDP-Fraktionsvorsitzende Thomas Rathcke wie folgt: „Die Situation bei den Erbbauverträgen ist komplex und im politischen Raum festgefahren. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Hansestadt Erbbaugrundstücke im bisherigen Umfang vorhalten möchte oder nicht…
Die Lübecker FDP-Fraktion steht für den Verkauf von Erbpachtgrundstücken!
Denn wir halten es für richtig, dass Menschen die Möglichkeit haben sollten, ihre selbstgenutzte Immobilie auch auf eigenem Grund und Boden eigenverantwortlich zu nutzen. Wer Jahrzehnte eine Immobilie bewohnt, vielleicht sogar selbst gebaut hat, möchte sowohl den Wert des Hauses bzw. Grundstücks als auch seine Zukunft dort in den eigenen Händen halten wollen.
Ziel muss es sein, dass kein Betroffener aus seinem Haus verdrängt wird, sondern solange dort zu vernünftigen Konditionen leben kann, wie er kann und möchte“, so Rathcke.
„Um das zu gewährleisten schlagen wir Folgendes vor: Grundlage für den Verkauf ist der vom Gutachterausschuss ermittelte Bodenrichtwert, der sich i. d. R. auf 600 m² große Grundstücke bezieht. Für größere Grundstücke ist der Bodenwert zu reduzieren. Grundsätzlich bezieht sich der Bodenrichtwert auf unbebaute Grundstücke. Auch im Hinblick auf die Altbebauungen wäre er entsprechend anzupassen, da diese aus heutigen baurechtlichen Vorschriften entwertend wirken. Dieses leitet sich aus der Immobilien-Wert-Verordnung (§ 16 ff) ab. Ein Abschlag von bis zu 30% wäre für uns hier durchaus berechtigt. Dieser Aspekt ist viel entscheidender als die seit Wochen laufende Diskussion um den jeweiligen Erbbauzins. Bei dem von der Verwaltung vorgelegten Model wird auch nicht berücksichtigt, dass Teile einiger Erbbau-Grundstücke oftmals nur als Ackerland oder Gartenland nutzbar sind.
Bei Neuvergabe der Erbpachtgrundstücke wird derzeit von der Hansestadt Lübeck ein Erbbauzins von 4% verlangt. Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass dieser auf moderate 2-3% reduziert wird und ggfs. später an die aktuelle Zinssituation angepasst werden kann.
Zudem ist auf die derzeitig angestrebten Zuschläge von 10% zu verzichten, solange keine aktualisierten Bodenrichtwerte vorliegen. Bei einer moderaten Preisgestaltung wäre nach unserer Auffassung unter dem Strich sogar mit Mehreinnahmen zu rechnen, da sich dadurch sicherlich mehr Interessenten zum Kauf entschließen würden“, erklärt Thomas Rathcke.
„Bei fehlender Finanzierungsmöglichkeit durch den Erbbaurechtsnehmer streben wir ein Nutzungsrecht für Alt-Erbbauberechtigte an, solange diese leben und das Objekt nutzen. Dabei erwirbt die Stadt das Gebäude zum Verkehrswert! Das Entgelt zur Weiternutzung der Immobilie sollte einer ortsüblichen objektbezogenen Miete entsprechen. Das Nutzungsrecht erlischt durch Tod oder Nichtinanspruchnahme und ist nicht übertragbar.“
Aussender: Astrid Völker, FDP-Bürgerschaftsfraktion
Redaktion: Torben Gösch