KIEL, 09.03.17 – Zum Brief an die Schulen“ teilte das Bildungsministerium heute (9. März) mit: Das Ministerium für Schule und Berufsbildung kommt dem hohen Informationsbedürfnis aller an Schule Beteiligten nach. Mit verschiedenen Instrumenten wie „Schule Aktuell“, Briefen genauso wie mit regelmäßigen Gesprächen mit Eltern- und Lehrkräftevertretungen, den Bildungsdialogen oder Schulbesuchen wird dem entsprochen…
Ministerin Britta Ernst hat deshalb in regelmäßigen Abständen per Brief über die Arbeit des Bildungsministeriums unterrichtet. Insgesamt sind vier Briefe an die Schulleitungen versandt worden, jeweils zum Schuljahresbeginn oder zum Schulhalbjahr (1.9. 2015; 11.1. 2016; 15.9. 2016; 2.3. 2017).
Briefe an die Schulen gehören im Übrigen seit Jahren zur üblichen Kommunikationspraxis, die auch Ministerinnen und Minister der Vorgängerregierungen angewendet haben.
Es handelt sich um einen schlichten Brief, der per E-Mail versendet worden ist.
Die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 1977 werden strikt eingehalten:
o Es handelt sich um eine regelmäßige Information, die nicht mit Blick auf einen Wahltermin erstellt wurde.
o Es handelt sich um eine reine Sachinformation (allerdings verbunden mit einem Dank für das geleistete Engagement).
o Die Gestaltung ist neutral (und erinnert nicht an Wahlwerbung).
o Es wurde kein besonderer Aufwand betrieben (E-Mail-Versand).
Aussender: Patricia Zimnik, Ministerium für Schule und Berufsbildung (SH)
Redaktion: Torben Gösch