Donnerstag, 9. Februar 2017 – KIEL. Jugendliche Flüchtlinge und Erwachsene, die in Schleswig-Holstein in Schule und Beruf starten wollen, müssen ihren vor der Flucht erreichten Bildungsstand nachweisen. Weil viele jedoch fluchtbedingt und unverschuldet kein Zeugnisdokument aus ihrem Herkunftsland im Original vorlegen können, können die dort erworbenen Kenntnisse nicht als gleichwertig zum Beispiel mit einem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) oder Mittleren Schulabschluss (MSA) anerkannt werden…
An diesem Punkt greift ein neues Angebot des Ministeriums für Schule und Berufsbildung: Die Flüchtlinge können an einer Prüfung in ihrer Herkunftssprache teilnehmen und so eine Zugangsberechtigung für einzelne Schularten erwerben. „Wir möchten diese jungen Menschen zügig in Schule und Beruf vermitteln. Unser neues Angebot macht das möglich“, betonte Bildungsministerin Britta Ernst heute (9. Februar) in Kiel. Die sogenannte „Plausibilitätsprüfung“ werde erstmals im Juni 2017 angeboten. Die Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung können ab sofort beim Bildungsministerium gestellt werden.
Verantwortlich für die Prüfung ist das Bildungsministerium. Es erstellt die Aufgaben, nimmt die Prüfung ab und entscheidet darüber, wer zugelassen ist. Teilnehmen kann, wer unter anderem diese Voraussetzungen erfüllt: Flüchtling ist unverschuldet ohne Originaldokument über seinen schulischen Bildungsstand, Beschaffen einer Ersatzausfertigung aus dem Herkunftsland ist nicht zumutbar; bestimmter Aufenthaltsstatus sowie Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
1. Fach „Herkunftssprache“ schriftlich (90 Minuten) und mündlich (30 Minuten).
2. Fach „Mathematik“ in Herkunftssprache schriftlich (90 Minuten). In beiden Teilen kann eine bestimmte Punktzahl erworben werden, die jeweils maßgeblich dafür ist, zu welchem Schulbesuch der junge Flüchtling berechtigt ist. Das kann sein die 10. Jahrgangsstufe an der Gemeinschaftsschule, die Oberstufe an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien, das Berufliche Gymnasium sowie gegebenenfalls die Berufsfachschule. Möglich ist es auch, die Prüfungsbescheinigung für den Einstieg in Ausbildung und Arbeitsmarkt zu verwenden.
Bildungsministerin Ernst wies darauf hin, dass diese Prüfung keinen Schulabschluss ersetze. „Es ist ein großer Vorteil für die Flüchtlinge, dass wir die Prüfung in ihrer Herkunftssprache anbieten können.“
In Schleswig-Holstein ist das Bildungsministerium zuständig für die Anerkennung von im Ausland erreichten Bildungsnachweisen. Die Zahl der Anträge ist in den vergangen Jahren gestiegen: Im 2014 sind 991 Antragsverfahren bearbeitet worden, im vergangenen Jahr waren es 1740 Antragsverfahren.
Weitere Informationen zur Plausibilitätsprüfung finden Sie unter www.bildung.schleswig-holstein.de
Aussender: Thomas Schunck, Ministerium für Schule und Berufsbildung (SH)
Redaktion: Torben Gösch