Karlsruhe, 08.02.17 – In einem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen zwei Beschuldigte wegen des Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (JaN) werden aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs seit heute Morgen (8. Februar 2017) mehrere Wohnungen und weitere Räumlichkeiten in Nordrhein-Westfalen und Großbritannien durchsucht…
Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, die ausländische terroristische Vereinigung JaN bereits seit mehreren Jahren unterstützt zu haben. Sie sollen Spenden gesammelt sowie an der Organisation und Durchführung von Hilfskonvois beteiligt gewesen sein. Konkret sollen Krankenwagen und medizinische Geräte, Medikamente und Nahrungsmittel an die Vereinigung nach Syrien geliefert worden sein. Die Lieferungen erfolgten den Ermittlungen zufolge unter anderem über die Vereine „Medizin mit Herz“ e.V. und „Medizin ohne Grenzen“ e.V.
Ziel der heutigen Durchsuchungsmaßnahmen ist es, weitere Beweismittel für die konkreten Unterstützungshandlungen zu gewinnen.
Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen beauftragt. Weitergehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und die noch andauernden Durchsuchungsmaßnahmen derzeit nicht erteilt werden.
Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Redaktion: Torben Gösch