Karlsruhe, 07.02.17 – Die Bundesanwaltschaft hat heute (7. Februar 2017) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2017 den 31- jährigen syrischen Staatsangehörigen Akram A. im Landkreis Vorpommern-Greifswald festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht…
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person vergewaltigt und dadurch ein Kriegsverbrechen begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 VStGB). Darüber hinaus wird ihm in dem Haftbefehl vorgeworfen, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB).
In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Beschuldigte befehligte in Syrien einen Kontrollposten des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS). Der Kontrollposten war eingerichtet worden, um zu verhindern, dass Personen das vom IS beherrschte Territorium unkontrolliert verlassen. Anfang 2016 versuchte eine Syrerin mit ihren Kindern aus dem Gebiet des IS zu flüchten. Der Beschuldigte hielt sie allerdings an seinem Kontrollposten auf. Unter dem Vorwand, ihr die notwendige „Ausreiseerlaubnis“ zu verschaffen, lockte der Beschuldigte die Syrerin in ein Haus und vergewaltigte sie dort.
Der Beschuldigte wird morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Redaktion: Torben Gösch