ZUM ANSCHLAG AUF DEN WEIHNACHTSMARKT AM BERLINER BREITSCHEIDPLATZ: FÜR BETROFFENE UND HINTERBLIEBENE VON TERRORISTISCHEN STRAFTATEN STEHEN FINANZIELLE HILFEN ZUR VERFÜGUNG

BONN. Mit großer Anteilnahme haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts für Justiz Kenntnis vom Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz erhalten. Der Präsident des Bundesamts, Heinz-Josef Friehe, weist aus diesem – bestürzenden – Anlass darauf hin, dass die Betroffenen finanzielle Hilfen erhalten können. Hierfür stehen Mittel zur Verfügung, die der Deutsche Bundestag seit 2002 jährlich für die Opfer terroristischer Straftaten und ihre Hinterbliebenen bewilligt…

Die entsprechenden Leistungen können beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn, beantragt werden. Es handelt sich um eine einmalige finanzielle Unterstützung, deren Höhe sich nach den erlittenen Beeinträchtigungen richtet. Eine pauschale Soforthilfe wird in der Regel sehr rasch ausgezahlt. Alle nötigen Informationen sowie das Antragsformular finden sich auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Opferhilfe/terroristisch/Haerteleistung_node.html.

Friehe: „Auch wenn finanzielle Mittel ein verlorenes oder verletztes Leben selbstverständlich nicht aufwiegen können, soll diese Unterstützungsleistung immerhin ein Signal der Solidarität und Unterstützung durch die Gesellschaft, durch uns alle, für die Betroffenen sein.“

Aussender: Linda Schreiber, Bundesamt für Justiz
Redaktion: TG