KIEL. Auf Vorschlag von Sozialministerin Kristin Alheit hat das Landeskabinett heute (1.11.) der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zugestimmt. Mit Hilfe der Stiftung soll ein Hilfesystem für Menschen geschaffen werden, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben…
Zudem hat die Landesregierung der Errichtung einer regionalen Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene zugestimmt. Diese soll Anfang 2017 beim Landesamt für soziale Dienste in Neumünster entstehen.
Alheit betont: „Es ist unstrittig, dass Kinder und Jugendliche in dieser Zeit Leid und Unrecht in Einrichtungen erfahren haben. Wir wollen dazu beitragen, dieses Unrecht aufzuarbeiten, öffentlich anzuerkennen und den Betroffenen konkrete Hilfestellung leisten. Schleswig-Holstein hat einen wichtigen Anteil, dass wir die Stiftung länderübergreifend auf den Weg bringen können. Wir wollen damit Menschen helfen, die noch heute wirkenden Folgen zu verarbeiten“.
Wie bei der schon erfolgten Aufarbeitung und Unterstützung für ehemalige Heimkinder soll die bundesweite Stiftung dazu beitragen,
– das Unrecht öffentlich anzuerkennen.
– Forschungsvorhaben zur wissenschaftlichen Aufarbeitung durchzuführen.
– eine Geldleistung an Betroffene – in Höhe von 9.000 Euro – als Anerkennung des erlittenen Leides und Unrechts zu zahlen, sofern aus diesem Grund heute noch eine Folgewirkung besteht und daraus die persönliche Hilfebedürftigkeit resultiert.
– einen pauschalen einmaligen Betrag als Ausgleich für entgangene Rentenansprüche bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit von bis zu zwei Jahren in Höhe von 3.000 Euro, bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit von mehr als zwei Jahren in Höhe von 5.000 Euro zur Anerkennung des erlittenen Leides und Unrechts zu zahlen.
Vorausgegangen waren intensive Abstimmungen zwischen Bund, Ländern und Kirchen. Auch durch Schleswig-Holsteins Engagement als Vorsitzland der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ist es gelungen, sich auf die gemeinsamen Ziele im Interesse der Betroffenen zu verständigen. Ziel ist es, dass die Stiftung Anfang 2017 startet.
Schleswig-Holstein arbeitet zudem intensiv in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe mit, die sich auch mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung befasst. Einfließen sollen dabei auch die Ergebnisse und Anregungen der ehemaligen Landespastorin Petra Thobaben, die seit Anfang 2015 als Ansprechpartnerin für Betroffene in Schleswig-Holstein tätig ist und in der Funktion bereits wertvolle Impulse geben konnte.
Nach einem entsprechenden Verwaltungs-Vereinbarungsentwurf zwischen Bund, Ländern und Kirchen werden die anfallenden Kosten für die Stiftung geteilt. Auf Schleswig-Holstein entfallen demnach rund 2,1 Millionen Euro in den kommenden 5 Jahren, die das Land im Haushalt veranschlagt hat. Für die Unterstützungsleistungen insgesamt (bundessweit) sind rund 244 Millionen Euro vorgesehen.
Aussender: Christian Kohl, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Redaktion: TG