Entzug der Betriebserlaubnis in einer Jugendhilfeeinrichtung in Dithmarschen: Verwaltungsgericht gibt Eilantrag statt – keine Entscheidung in Hauptsache

KIEL. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat heute das Landesjugendamt über seine Entscheidung informiert, dass eine von den Antragstellern einer Jugendhilfeeinrichtung in Dithmarschen zukünftig zu erhebende Klage gegen den Widerruf der Betriebserlaubnis aufschiebende Wirkung hat. Die vom Landesjugendamt verfügte Auflage bleibt bis zur Entscheidung in der Hauptsache bestehen…

Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Betriebserlaubnis ist damit nicht erfolgt, sondern Gegenstand eines noch zu betreibenden Verfahrens. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts dürfen die Antragsteller aber bis zur Entscheidung in einem möglichen Hauptverfahren die Einrichtung weiter betreiben.

Das Landesjugendamt bleibt bei seiner Begründung zum Entzug der Betriebserlaubnis: Der Entzug der Betriebserlaubnis erfolgte, da sich der Betreiber weder willens noch in der Lage zeigte, Missstände im Hinblick auf Kindeswohl abzustellen. Das Landesjugendamt informiert die für die Jugendlichen verantwortlichen entsendenden Jugendämter über die Gerichtsentscheidung.

Aussender: Christian Kohl, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Redaktion: TG