Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch – Fachtagung der Landesregierung und des Kinderschutzbundes

RENDSBURG. Über 450 Fachleute haben heute (1. November) an der Fachtagung gegen sexuellen Missbrauch in Rendsburg teilgenommen. Unter dem Titel „…und plötzlich ist es Thema! -Handlungsstrategien im Umgang mit sexuellem Missbrauch in Institutionen“ hatten Sozialministerium, Bildungsministerium und Justizministerium in Kooperation mit dem Kinderschutzbund Schleswig-Holstein dazu eingeladen. Die Tagung ist Bestandteil einer ressortübergreifenden Veranstaltungsreihe, die im April 2010 mit einem Fachgespräch gestartet war und mit der heutigen Tagung sowie themenbezogenen Projekten und Quartalsgesprächen im nächsten Jahr fortgesetzt wird. Ziel der Tagung ist unter anderem, Handlungsstrategien gegen sexuellen Missbrauch an Institutionen zu definieren und weiter zu entwickeln. Dies war zentrales Thema der Podiumsdiskussion mit Irene Johns, Landesvorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes, Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug, Justizminister Emil Schmalfuß und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Sozialminister Dr. Heiner Garg.

„Wir benötigen in den Einrichtungen eine Kultur der Sensibilität, die dazu führt, dass Missbrauch klar erkannt und benannt werden kann. Nur so kann Grenzüberschreitungen konsequent begegnet werden“ betonte Sozialminister Garg. „Kinderschutz muss Schutz vor Missbrauch beinhalten, entsprechende Strategien müssen fester Bestandteil in den Leitbildern der Institutionen sein. Dazu gehören klare Handlungsanweisungen, Ansprechpartner und definierte Wege, die Betroffenen Orientierung und Hilfe bieten“, so Garg weiter.

Dies gelte auch für Schulen, in denen Schüler und Lehrkräfte häufig ein Autoritäts- und Machtverhältnis empfinden, betonte Bildungsminister Ekkehard Klug. „Dies kann den Umgang mit dem schwierigen Thema des sexuellen Missbrauchs auf beiden Seiten erschweren. Doch Lehrkräfte haben auch die Chance, im Rahmen des Unterrichts zur Prävention beizutragen und für das Thema zu sensibilisieren. Sie können Vertrauen aufbauen und damit die Möglichkeit der Öffnung und Unterstützung im Falle eines Missbrauchs geben.“

Dazu müssten Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote sowohl für Schulen wie für Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen neu beziehungsweise weiterentwickelt werden, erklärte Irene Johns, Vorsitzende des Kinderschutzbundes Schleswig-Holstein. „Trotz jahrzehntelanger Aufklärungsarbeit über sexuellen Missbrauch reagieren viele Einrichtungen immer noch hilflos und überfordert, wenn solche Verdachtsfälle in ihren Institutionen auftreten. Häufig versuchen sie dem Problem auszuweichen. Daher sei es wichtig, die Mitarbeiter, die Träger und Einrichtungen umfassend in dieser Thematik fortzubilden. Es reicht auf keinen Fall, auf der Ebene symbolischer Politik zu verweilen“, mahnte Johns, „der Bedarf an konkreter Unterstützung in den Einrichtungen ist und bleibt hoch.“

„Wichtig ist, dass Opfer nicht zusätzlichen Belastungen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen ausgesetzt sind“, so Justizminister Emil Schmalfuß. „Daher werden die Ermittlungen in diesem sensiblen Bereich von besonders geschultem Personal bei Polizei und Staatsanwaltschaft vorgenommen, die auf die Vernehmung von kindlichen Opferzeugen spezialisiert sind.“ Darüber hinaus gibt es spezielle Zeugenbegleitprogramme, die dabei helfen sollen, die Interessen der Opfer zu wahren.

Am Nachmittag erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung – darunter Betreuer, Pädagogen oder Einrichtungsleiterinnen – praktische Anleitungen, wie Missbrauchsfälle erkannt und damit umgegangen werden kann. In den Foren geht es auch um die Anforderungen an Fachkräfte, Wege zur Hilfe, sexuelle Gewalt im Internet, Grenzverletzungen der Jugendlichen untereinander, um die Verantwortlichkeit des Jugendamtes, sexuellen Missbrauch in Heimen, Strafanzeigen oder sexualmedizinische Aspekte wie das Projekt „Kein Täter werden“.

Zu Handlungsstrategien/ Handlungsmöglichkeiten gegen sexuellen Missbrauch an Institutionen gehören beispielsweise:

– Integration von Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen in die Leitbilder der Einrichtungen

– fest etabliertes Qualitäts- und Beschwerdemanagementverfahren

– Schulungen im Rahmen der Personal- und Teamentwicklung

– Personalgespräche, Supervisionsverfahren

– Mitbestimmungsverfahren für Kinder und Jugendliche

Nach dem Landeskinderschutzgesetz haben die Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe im Rahmen der von ihnen vorzulegenden Konzeption die vorgesehenen Verfahren und Maßnahmen zum Schutze von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung, insbesondere auch vor Gefahren, die für das Kindeswohl von den dort Beschäftigten ausgehen können, darzulegen.

Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, 24143 Kiel