Gesundheitsminister Garg begrüßt Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigung und Krankenkassen zur Stärkung des Arztberufes im ländlichen Raum…

KIEL. Zum heute (13. April) von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und den Krankenkassen vorgestellten Strukturfonds für landärztliche Versorgung betonte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg:

„Um die medizinische Versorgung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschrittes sicherzustellen, bedarf es kreativer Lösungsansätze. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Beteiligten ihre Verantwortung zur Sicherstellung der Versorgung ernst nehmen und einen Strukturfonds für landärztliche Versorgung starten. Es ist richtig und notwendig, das Geld der Versicherten auch zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung einzusetzen. Mit dem Projekt ist es KVSH und den Kassen gelungen, einen Konsens zur Stärkung des ländlichen Raumes zu erzielen. Dies ist ein ermutigender Schritt“.

Mit dem Strukturfonds der KVSH und der Kassen sollen Praxen auf dem Land unterstützt werden, die ohne Unterstützung die Versorgung auf dem gewohnt hohem Qualitätsniveau nicht mehr aufrechterhalten könnten.

Hintergrund

Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ist eine gesetzliche Aufgabe der Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Selbstverwaltung der Krankenkassen als deren Partner. Zur Sicherstellung müssen die Partner geeignete Maßnahmen treffen. Grundlage einer Arztzulassung bildet die Bedarfsplanung, die vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen auf Grund von bundeseinheitlichen Richtlinien aufgestellt wird. Die Bedarfsplanung ist dabei bisher nach den gesetzlichen Vorgaben an die Stadt- und Landkreise eines jeden Bundeslandes auszurichten. Die Bundesregierung arbeitet zurzeit an einem neuen Versorgungsgesetz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll. Schleswig-Holstein setzt sich gemeinsam mit anderen Ländern unter anderem dafür ein, dass die Länder größere Beteiligungsrechte im Landesausschuss und Gemeinsamen Bundesausschuss erhalten, eine größere Flexibilisierung der Bedarfsplanung ermöglicht wird und die Residenzpflicht für Hausärzte gelockert wird. Ziel ist es, die Versorgungsstrukturen zu verbessern und die Bedarfsplanung in Zukunft zielgenauer ausgestalten zu können.

Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, 24143 Kiel

 

 

 

 

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