Am morgigen Sonntag, 8. Mai 2016, tritt das umfassend geänderte internationale Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Atomanlagen in Kraft. Das Übereinkommen, das sich bisher auf den Schutz des nuklearen Materials bei Transporten bezog, gilt nun auch für Atomanlagen…
Das geänderte Übereinkommen wurde inzwischen von über hundert Staaten unterzeichnet und kann somit nun in Kraft treten. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Mit dem geänderten Überein-kommen wird das einzige legal bindende weltweite Instrument für einen wir-kungsvollen Schutz des nuklearen Materials vor Diebstahl und Sabotage ganz erheblich geschärft. Das Übereinkommen ist damit ein wichtiger Baustein zur Verringerung des weltweiten Risikos von Terroranschlägen auf Atomanlagen.“
Die Bundesrepublik Deutschland ist dem internationalen Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial am 26. Oktober 1979 beigetreten.
Dieses Übereinkommen regelt den Schutz internationaler Nukleartransporte gegen Diebstahl und war ein erster Meilenstein für einen international bindenden Mindeststandard bei diesen Transporten. Das Übereinkommen legt die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Vertragsstaaten fest und regelt die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung.
Mit der Änderung des Übereinkommens wird der Anwendungsbereich und das Ziel umfassend erweitert. Deutschland hat diese Änderung des Übereinkommens aktiv unterstützt und ist dem erweiterten Übereinkommen bereits 2008 beigetreten. Die Vertragsstaaten verpflichten sich nun, mit einem nationalen System das Kernmaterial bei jeglicher friedlicher Nutzung nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sabotage zu schützen und die radiologischen Folgen von Sabotageakten auf ein Mindestmaß zu beschränken. Auch der Katalog strafbewehrter Handlungen und die Regeln für die internationale Zusammenarbeit wurden erweitert.
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Aussender: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Michael Schroeren
Redaktion: TG