Wie in Deutschland soll bald in der ganzen EU ein Exportverbot für Alt-Elfenbein gelten. Einen entsprechenden Plan will die EU-Kommission zum internationalen Tag des Artenschutzes (3. März) vorstellen. Damit soll die Vermischung von legalem Elfenbein, das vor Inkrafttreten der Schutzbestimmungen erworben wurde, mit illegalem Neu-Elfenbein ausgeschlossen werden…
Diese Vermischung hat die Nachfrage nach Elfenbein und damit die Wilderei auf Elefanten mit angefacht. Für Deutschland hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks bereits 2014 ein Exportverbot verfügt.
Hendricks: „Es ist gut, dass die EU-Kommission sich jetzt unserer Initiative anschließt. Wir engagieren uns auf allen Ebenen, um das massenhafte Abschlachten von Elefanten und Nashörnern in Afrika einzudämmen. Was dort passiert, ist eine Tragödie für den Artenschutz, aber auch für die Menschen in Afrika. Entscheidend ist, dass wir die Nachfrage nach Elfenbein in den asiatischen Märkten reduzieren. Es war nicht hilfreich, dass es bislang neben dem illegalen Elfenbein auch legales Elfenbein aus alten Beständen auf dem Markt gab, da beides kaum zu unterscheiden ist. Das Exportverbot soll ein Zeichen an alle potenziellen Käufer in Asien senden: Wer Elfenbein kauft, tötet Elefanten.“
Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) verbietet den Handel mit Elfenbein. Allerdings gibt es Ausnahmen für Rohelfenbein, das vor Inkrafttreten des Abkommens eingeführt wurde. Dieses durfte bislang legal nach Asien exportiert werden. Deutschland hat mit fünf weiteren EU-Staaten diese Ausfuhren bereits verboten und sich seit langem für ein EU-weites Verbot eingesetzt.
Das Bundesumweltministerium legt einen Schwerpunkt seines Engagements auf die Re-duzierung der Nachfrage in Asien, wo ein großer Teil des illegalen Elfenbeins landet. Das BMUB fördert daher Aufklärungskampagnen in China und unterstützt vietnamesische Behörden beim Vollzug des Artenschutzrechts. Auch in Afrika unterstützt das BMUB Verbesserungen zum Schutz vor Wilderei.
Der Tag des Artenschutzes markiert das Datum der Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzabkommens am 3. März 1973.
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Aussender: Michael Schroeren, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Redaktion: TG