NABU: Naturschutzbelange beim Ausbau der Windkraft berücksichtigen

Wismar – Der NABU unterstützt den Ausbau der Windkraft grundsätzlich, hat aber anlässlich des heutigen Treffens der Regierungschefs der norddeutschen Bundesländer mit Vertretern der Windenergiebranche und von Gewerkschaften und Arbeitgebern erneut davor gewarnt, Naturschutzbelange als untergeordnet zu Ausbauzielen zu betrachten.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Wir haben verbindliche Richtlinien zur Planung von Windkraft, unter anderem das sogenannte Helgoländer Papier der Staatlichen Vogelschutzwarten. Unsere Erwartung ist, dass Projektierer und Planer diese Maßgaben einhalten, denn nur dies führt zur Rechtssicherheit beim Ausbau.“ Viele Fälle im On- und Offshore-Bereich zeigten leider, dass der Naturschutz in Teilen von der Branche nicht ernstgenommen würde. Miller: „Auch der NABU hat kein Interesse daran, dass wir fehlerhafte Genehmigungen beklagen müssen.“

Der NABU hatte den Beschluss der Umweltminister der Länder im Mai 2015 zur Freigabe des sogenannten „Neuen Helgoländer Papiers“ begrüßt. Damit erhalten Windkraftplaner von nun an in Deutschland mehr Planungssicherheit bei der Anlage von Windkraftanlagen in der Nähe von sensiblen Vogelvorkommen. Im Papier geregelt sind die empfohlenen Mindestabstände zwischen den Anlagen und seltenen Arten, wie etwa Schreiadlern, Rotmilanen oder Schwarzstörchen. Das „Neue Helgoländer-Papier“ ermöglicht Windkraftplanern von vornherein kritische Standorte auszuschließen, um spätere Bauverzögerungen oder Fehlinvestitionen zu vermeiden und trägt damit zu einer größeren Planungssicherheit und einer Beschleunigung der Energiewende bei.

Das „Neue Helgoländer Papier“ zum Download unter www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/windenergie/06358.html

Aussender: Kathrin Klinkusch, NABU-Pressestelle
Redaktion: TG