Festnahme des bundesweit bekannten Islampredigers Sven L. wegen des Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jaish al-muhajirin wa-l-ansar“ (JAMWA)

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat heute (15. Dezember 2015) aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 2015 den 35-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sven L. festnehmen lassen. Der bundesweit bekannte salafistische Prediger Sven L. soll 2013 von Deutschland aus als verlängerter Arm der in Syrien aktiven Terrororganisation „Jaish al-muhajirin wa-l-ansar“ (Armee der Auswanderer und Helfer, kurz: JAMWA) agiert haben…

Er ist daher dringend verdächtig, in vier Fällen eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 und 5, § 53 StGB).

Die ausländische terroristische Vereinigung JAMWA gründete sich im März 2013 und war spätestens seit Mitte 2013 eng an die Terrororganisation „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ angebunden. Nach der Spaltung der JAMWA Ende 2013 schloss sich der von Sven L. unterstützte Flügel dem „Islamischen Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) an. Beide Vereinigungen verfolgen das Ziel, die gegenwärtige syrische Regierung zu stürzen und einen allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden Gottesstaat zu errichten, wobei der ISIG hierbei auch vor der Begehung von Kriegsverbrechen, wie Massenexekutionen und Verbrennen von Gefangenen oder medial inszenierte Enthauptungen, nicht zurückschreckt.

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen war Sven L. eine Anlaufstelle für Kampf- und Ausreisewillige insbesondere aus der salafistischen Szene im Großraum Düsseldorf. Er soll als Bindeglied zu der in Syrien agierenden JAMWA fungiert und hierzu mit einem dort aufhältigen deutschen Konvertiten in engem Kontakt gestanden haben. Konkret vermittelte der Beschuldigte den bisherigen Erkenntnissen zufolge im Spätsommer 2013 den anderweitig Verurteilten Ismail I. (vgl. Pressemitteilung Nr. 15 vom 4. Juni 2014) sowie eine weitere Person an eine in Syrien stationierte Kampfeinheit der JAMWA. Jedenfalls Ismail I. schloss sich in der Folge der JAMWA an (vgl. Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. März 2015).

Ende September 2013 reiste Sven L. so die Ermittlungen selbst nach Syrien und überbrachte Ismail I. Bargeld in Höhe von 250 Euro.

Bei dieser Gelegenheit soll der Beschuldigte den Auftrag erhalten haben, Nachtsichtgeräte für die JAMWA zu beschaffen. Zurück in Deutschland kaufte Sven L. nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand daraufhin über eine Kontaktperson drei Nachtsichtgeräte im Gesamtwert von 1.440 Euro und verbrachte sie Ende Oktober 2013 entweder selbst oder über eine islamistische Hilfsorganisation in das Basislager der JAMWA nach Syrien.

Der Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Redaktion: TG