Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Richterbesoldung erklärt Justizministerin Anke Spoorendonk: „Ich begrüße es ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil klare, aber komplexe Kriterien für die Bestimmung der Besoldung von Richterinnen und Richtern benannt hat.
Wir werden jetzt in einem Verfahren gemeinsam mit dem Finanzministerium genau durchprüfen, ob und inwieweit die Richterbesoldung in Schleswig-Holstein konkret davon berührt sein könnte und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen treffen.
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein weiteres Argument für eine bundeseinheitliche Besoldung der Richterschaft. Es geht hier um die dritte Gewalt in unserem Staat.“
Zum Hintergrund des Urteils:
Die Besoldung und Versorgung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hat sich nach der Föderalismusreform I zunehmend auseinanderentwickelt. Im letzten bundesweiten Ländervergleich der Justizministerkonferenz liegt Schleswig-Holstein beim Einstiegsgehalt für Richterinnen und Richter im oberen Drittel.
Dem Bundesverfassungsgericht lagen mehrere Verfahren der konkreten Normenkontrolle aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz vor, in denen die Verfassungsmäßigkeit der dort in der Vergangenheit vorgesehenen Besoldung von Richtern und Staatsanwälten überprüft wurde.
Aussender: Ministerium für Justiz, Kultur und Europa (SH), Dr. Wolf Gehrmann
Redaktion: TG / Hallo-Holstein