„Es ist gut und richtig, dass die Landesregierung mit ihrer Initiative versucht, eine rechtssichere Möglichkeit für eine ordnungsgemäße Windkraftplanung zu schaffen. Unser aller gemeinsames Ziel ist es doch, die Energiewende durch einen geordneten Prozess zum Erfolg zu führen.
Wildwuchs beim Ausbau der Windkraft, der eine mögliche Auswirkung des OVG-Urteils sein könnte, gilt es durch aktives Handeln zu verhindern“, stellte der CDU-Landesvorsitzende Ingbert Liebing heute (27.04.2015) in Kiel fest.
Er begrüße besonders, dass der Ministerpräsident seine erste Reaktion nach Bekanntwerden des Urteils erkennbar korrigiere habe, sagte Liebing. „Die erste Freude des Ministerpräsidenten, dass das Schleswiger Urteil die Investoren stärke, war doch recht befremdlich. Inzwischen ist die Landesregierung unserer Forderung nach aktivem Handeln gefolgt. Mit den jetzigen Plänen scheint sich die Landesregierung auf einen gangbaren Weg gemacht zu haben. Damit werden auch die Folgen des OVG-Urteils nicht mehr allein den Kommunen überlassen. Wichtig ist für alle Beteiligten Rechtssicherheit – dies muss das Ergebnis der heutigen Gespräche sein“, so der Landesvorsitzende der Union.
Der Ausbau der Windkraft könne nur voranschreiten, wenn er weitgehend akzeptiert und energiewirtschaftlich sinnvoll sei, stellte Liebing dar. „In einer so entscheidenden Frage der Landesentwicklung sollte sich eine breite Mehrheit und Akzeptanz in Politik und Gesellschaft finden. Die Details der Gesetzesänderung sollten daher in jedem Fall in parlamentarischen Beratungen intensiv geprüft und diskutiert werden“, betonte Ingbert Liebing abschließend.
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