Landesregierung muss „finanzschwach“ klug definieren

„Von Aufruf zum Rechtsbruch kann keine Rede sein – schließlich gibt es noch gar kein Gesetz. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht jedoch vor, dass die Länder definieren, welches im jeweiligen Bundesland eine „finanzschwache“ Kommune ist“, stellte der CDU-Landesvorsitzende Ingbert Liebing heute (17.03.2015) zu den Äußerungen von Finanzministerin Heinold zum kommunalen Investitionspaket des Bundes klar.

 

„Es wäre in der Tat völlig falsch, diese Mittel mit der Gießkanne im Land zu verteilen. Genauso falsch wäre es jedoch, die Definition „finanzschwach“ rein an der Haushaltsnotlage der Kommunen festzumachen. Wir sollten vielmehr auch die Gemeinden und Städte unterstützen, die unter Verzicht auf eigene Investitionen aus eigener Kraft eine Haushaltsnotlage vermieden haben“, forderte Liebing.

 

Die Landesregierung sei also gefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für eine kluge Verteilung der Bundesmittel zu sorgen. „Hier muss sich dann auch der Innenminister als Kommunalminister beteiligen und das Feld nicht allein der Finanzministerin überlassen. Schließlich geht es um Gelder, die innerhalb der kommunalen Familie für Investitionen vor Ort verwendet werden sollen“, sagte Liebing, der auch kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion ist.

Die schleswig-holsteinischen CDU-Abgeordneten hätten sich innerhalb der Koalition stark engagiert. So konnte erreicht werden, dass bei der Verteilung der Mittel mehr Faktoren als nur die Höhe von Kassenkrediten eine Rolle spielten. Hätten sich diese Forderungen, z. B. aus der SPD oder aus Nordrhen-Westfalen, durchgesetzt, würde nur etwa die Hälfte der nun beschlossenen Summe ins Land fließen. „Sollte Frau Heinold ein Konzept für einen besseren Verteilungsschlüssel vorliegen habe, darf sie dies gern in die Diskussion einbringen,“ so Liebing abschließend.

Aussender: CDU Schleswig-Holstein
Kontakt: Katrin Albrecht
Redaktion: TG / Hallo-Holstein