Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am 11. März 2015 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen Nezet S. erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) beteiligt (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB) sowie eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB).
In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die militant-religiöse Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) verfügt über etwa 10.000 bis 15.000 Kämpfer. Ihr Ziel ist es, auf dem Gebiet des Irak und der heutigen Staaten Syrien, Libanon, Jordanien und Palästina einen allein auf dem islamischen Recht der Sharia basierenden Gottesstaat zu errichten. Hierzu will sie die Regierung im Irak sowie das Regime des syrischen Machthabers Assad stürzen. Dies versucht sie, im offenen militärischen Bodenkampf gegen Regierungstruppen und konkurrierende Widerstandsgruppen zu erreichen. Zudem ist sie für Sprengstoff- und Selbstmordanschläge sowie für Entführungen, Erschießungen und spektakulär inszenierte, grausame Hinrichtungen verantwortlich. Im Sommer 2014 rief die Vereinigung das Kalifat aus und benannte sich in „Der Islamische Staat“ (IS) um. Muslime weltweit sind aufgefordert, sich ihrem Befehlshaber Abu Bakr al-Bagdhdadi zu unterwerfen. Die Organisation erhebt damit den Führungsanspruch innerhalb der globalen jihadistischen Bewegung.
Der Angeschuldigte reiste Ende Juli 2014 über die Türkei nach Syrien, wo er sich unmittelbar nach seiner Ankunft dem „Islamischen Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) anschloss und nach einer Waffenausbildung wiederholt an Kampfeinsätzen der Vereinigung teilnahm. Ende August 2014 kehrte der Angeschuldigte nach Deutschland zurück.
Im September 2014 wurde er in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen des dringenden Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) festgenommen. Im Zuge der dortigen Ermittlungen ergaben sich konkrete Hinweise darauf, dass der Beschuldigte sich in Syrien dem „Islamischen Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) angeschlossen hatte. Vor diesem Hintergrund übernahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen. Der Angeschuldigte befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 4/2015 vom 11. Februar 2015).
Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Kontakt: Staatsanwältin Frauke Köhler