01.06.2011 – 15:30 Uhr, Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Flensburg/ Bad Bramstedt – Bereits am 19.05.2011 verurteilte die 1. Große Strafkammer des Landgerichtes Flensburg einen 29-jährigen irakischen Staatsangehörigen wegen Einschleusens von Ausländern in drei Fällen, gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie versuchten gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in das Bundesgebiet zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte in mehreren Fällen Schleusungen mit mind. 40 Flüchtlingen (36 Personen erfolgreich geschleust, bei 11 weiteren Personen blieb es beim Versuch) mit angemieteten Wohnmobilen aus Griechenland über Italien organisiert und durchgeführt hat.
Im Juli 2010 hatten Beamte der Bundespolizei in einer großangelegten Durchsuchungsaktion die Wohnung des Schleusers in Husum (Kreis Nordfriesland) durchsucht und ihn aufgrund eines U-Haftbefehls festgenommen.
Ein mutmaßliches führendes Mitglied der Schleuserorganisation wurde mittlerweile im Frühjahr 2011 in Athen festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Er befindet sich zurzeit in U-Haft. Auf die Spur der Schleuserbande waren die Ermittler der Bundespolizei durch eine fehlgeschlagene Schleusung in Griechenland gekommen. Anfang des Jahres 2010 stellte die griechische Küstenwache im Fährhafen von Igoumenitsa (griechisches Festland) ein in Deutschland zugelassenes Wohnmobil fest, mit dem elf irakische Flüchtlinge mit der Fähre nach Italien und dann weiter nach Deutschland geschleust werden sollten. Der 29-jährige deutsche Fahrer und seine deutsche Beifahrerin wurden festgenommen. Sie wurden in Griechenland zu hohen Haftstrafen verurteilt.
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt