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EuGH-Urteil: Übergewicht als Behinderung möglich – Laut Richtern ist volle Einsatzfähigkeit am Arbeitsplatz entscheidend

Kirchberg (pte/19.12.2014) Fettleibigkeit kann unter bestimmten Umständen als Behinderung angesehen werden, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) http://curia.europa.eu entschieden hat. Die Richter wurden im Falle eines dänischen Kinderpflegers angerufen, der seinen Job aufgrund seines Übergewichts verloren haben soll. Fettleibigkeit ist laut dem EuGH immer dann eine Behinderung, wenn sie eine volle Mitwirkung am Arbeitsplatz verhindert.Foto: pixelio.de, by-sassi

Schutz für Arbeitnehmer

 

Die Richter betonen jedoch, dass Fettleibigkeit an sich keine Behinderung darstellt. Sie wird jedoch dazu, wenn eine Person durch das Übergewicht langfristige Beeinträchtigungen zu erleiden hat. Diese Menschen sollten durch eine entsprechende Gesetzessprechung geschützt werden.

Anlassfall war eine Klage des Dänen Karsten Kaltoft gegen seine Arbeitgeber, bei denen er seit 15 Jahren beschäftigt war. Kaltoft wiegt rund 160 Kilo. Er wurde vor vier Jahren entlassen. Der Arbeitgeber argumentierte, dass der Rückgang der Kinderzahlen eine Weiterbeschäftigung verhindert habe. Aus Kaltofts Sicht habe er seinen Job aufgrund seines Gewichts verloren.

Kaltoft-Fall wird neu aufgerollt

Die dänischen Gerichte ersuchten den EuGH zu klären, ob Fettleibigkeit eine Behinderung ist. Die neue Rechtssprechung hat zur Folge, dass der Fall von Kaltoft neu aufgerollt werden muss. Die dänischen Gerichte werden zu entscheiden haben, ob sein Gewicht als Behinderung angesehen werden kann.

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Redaktion: Torben Gösch