Tierhalteverbot für Schweinebaron Straathof

Behörden in Sachsen-Anhalt haben einem der größten Schweinezüchter Europas die Tierhaltung verboten. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt dieses konsequente Durchgreifen. Aufgrund schwerer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hatte der Verband selbst bereits Strafanzeige gegen die Straathof GmbH gestellt und damit den Druck auf Behörden und die Firma Straathof mit erhöht. U.a. die ARD-Reportage „Deutschlands Ferkelfabriken“ dokumentierte im vergangenen Juli bereits die tierschutzwidrige Tötung von Ferkeln in einem Betrieb der Firma.

„Der Name Straathof ist sicher ein Symbol für die tierschutzwidrige Intensivhaltung von Nutztieren. Wir begrüßen es, dass die Behörden jetzt durchgreifen und ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot aussprechen“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Medienberichten zufolge gilt das Verbot des Landkreises Jerichower Land für Adrian Straathof persönlich und das bundesweit: womöglich für sämtliche Betriebe, in denen er Geschäftsführer ist oder als Eigentümer Einfluss auf die Tierhaltung hat. „Jetzt muss alles getan werden, damit der Schweinebaron Straathof keine Handlanger findet, die ihren Namen geben, um das Tierhaltungsverbot zu umgehen. Die Straathof´sche Schweinequälerei darf nirgendwo länger geduldet werden, da müssen die Behörden konsequent handeln, an allen seinen Standorten.“

 

Die intensive Haltung von Schweinen in Anlagen wie denen von Adrian Straathof wird den Bedürfnissen, die Schweine an ihre Haltungsumwelt stellen, nicht gerecht. Die Tiere leiden in der beengten und gesundheitlich belastenden Umgebung, entwickeln Verhaltensstörungen und fristen ein qualvolles Dasein bis zu ihrer Schlachtung. Die maximal leistungsorientierte Zucht führt außerdem dazu, dass zu große Würfe geboren werden. Lebensschwache Ferkel haben in solchen Systemen meist keine Chance auf intensivere Betreuung und verenden qualvoll oder werden zum Teil tierschutzwidrig getötet.

Ein hoher Anteil der systemimmanenten Tierqual in der agrarindustriellen Nutztierhaltung ist durch den Gesetzgeber gedeckt. Aber auch der Handel, besonders die Discounter, und die Verbraucher, welche auf Billigpreise für Fleisch setzen, treiben die Entwicklung landwirtschaftlicher Tierhaltungen an, die nur leistungsorientiert sind und Tierschutz missachten. Grundlegend muss es jetzt darum gehen, die Zuchtziele zu verändern und die Haltungssysteme den tierischen Bedürfnissen anzupassen. „Wenn wir Mindestlöhne gegen Ausbeutung der Arbeitnehmer durchsetzen können, dann muss es auch Mindestpreise für Fleisch geben, um das Ausbeuten der Tiere zu verhindern“, mahnt Thomas Schröder.

Mehr zum Thema „Billigpreise“ finden Sie hier: www.tierschutzbund.de/billigfleisch.html

Aussender: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Kontakt: Presseabteilung
Redaktion: Torben Gösch