Eutin. Die europaweite Volkszählung, auch „Zensus“ genannt, ist nicht mit der Gebäude- und Wohnungszählung zu verwechseln. Wie die gemeinsame Erhebungsstelle der Kreise Ostholstein und Plön heute (25. Mai) mitteilte, gibt es offensichtlich Irritationen der Bürger über diese Begrifflichkeiten.
Für die Volkszählung sind derzeit Interviewer unterwegs, die noch bis zum 31. Juli nach Zufallsgenerator ausgesuchte Anschriften aufsuchen. Gefragt wird dabei nach den sogenannten Grundmerkmalen wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Hiervon zu unterscheiden ist die Gebäude- und Wohnungszählung, bei der jeder Gebäude- und Wohnungseigentümer angeschrieben wird und verpflichtet ist, Fragen zum Eigentum zu beantworten. Diese Zählung liegt in der Zuständigkeit des Statistischen Amtes Schleswig-Holstein und Hamburg und wird daher nicht von den Interviewern abgedeckt, betont die Erhebungsstelle.
Wer Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung kann sich daher an die vom Statistikamt eingerichtete Hotline 040 / 42831-1822 wenden.
Anja Sierks-Pfaff Kreis OH, Eutin