Hongkong/Wien – Google bekommt mit seiner Autovervollständigung in Hongkong Probleme. Denn Namen von Einzelpersonen können mit Beleidigungen in Verbindung gebracht werden. „Es gibt einen Haftungsausschluss nach Paragraph 14 des E-Commerce-Gesetzes für Suchmaschinenbetreiber – vorausgesetzt, die Betreiber nehmen auf die Inhalte der Suchergebnisse keinen Einfluss. Da Google durch seinen eigenen Algorithmus eine Art Wertung vornimmt, ist dieser Haftungsausschluss nichtig“, so IT-Rechtsanwalt Markus Dörfler http://it-rechtsanwalt.at im Gespräch mit pressetext.
Recht auf Vergessenwerden
Albert Yeung Sau-shing, Vorsitzender der Emporer Group, klagt gegen Google, da sein Name durch „autocomplete“ mit einer chinesischen kriminellen Organisation in Verbindung gebracht wird. Google fühlte sich für die Vorschläge nicht verantwortlich, da diese auf vorhergehenden Suchbegriffen der User selbst basieren. Das Gericht gab dem Kläger Recht. „Ein Suchmaschinenbetreiber haftet zwar nicht für die dargestellten (Such-)Inhalte, für die autocomplete-Funktion gilt dies aber nicht“, stellt Dörfler klar. Sind Suchmaschinen künftig verpflichtet, die Suchvorschläge zu überprüfen und zu bearbeiten, so bedrohe dies laut Google „die gesamte Grundlage des Internets“.
In einem ähnlichen Fall in Deutschland im vergangen Jahr bestimmte der Bundesgerichtshof http://bundesgerichtshof.de , dass sobald beleidigende Worte an den Namen einer Person durch die Auto-Vervollständigung angehängt werden, es in Googles Verantwortung steht, diese zu blockieren. Google hat nach dem EuGH-Urteil vom Mai dieses Jahres (pressetext berichtete: http://pte.com/news/20140513012) bereits begonnen, einzelne Suchergebnisse zu löschen. Europas höchstes Gericht entschied das „Recht auf Vergessen“, das Individuen die Möglichkeit gibt, die Löschung von Links zu veralteten oder sensiblen Daten zu verlangen.
Dominoeffekt wahrscheinlich
Die autocomplete-Vervollständigung geschieht, bevor der Nutzer eine Google-Suche vollendet. „Die autocomplete-Funktion kann in Persönlichkeitsrechte einer Person eingreifen und somit zu einem Rechtsfall werden“, weiß Dörfler. Nach diesem Gerichtsurteil in Hong Kong droht dem Suchmaschinen-Giganten, seine Suchvorschläge auch bald in anderen Ländern bearbeiten zu müssen. Hong Kongs oberster Privatsphäre-Regulator Allen Chiang Yam-wang erwartet ähnliche Fälle bald auch in Kanada oder Japan. Er schlägt vor, dass Google das „Recht auf Vergessenwerden“ weltweit geltend macht.
Aussender: pressetext
Ansprechpartner: Jasmin Gross
(Foto: google.com, F. Fügemann)
Redaktion: Torben Gösch